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papier, Schaumstoffstreifen, Luftpolsterfolie, Polystyrolblöcke. Falls Sie nichts anderes zur Hand haben, tun es auch Wolldecken und Kartons. Sie sollten das Verpackungsmaterial bis zum Ende der Ausstellung so lagern, dass es wieder auffindbar und brauchbar bleibt.


Um nach Beendigung der Ausstellung Leihgaben ordnungsgemäß zurückerstatten zu können, sind Objekt- bzw. Leihgeberlisten zu führen. Darin ist festzuhalten:

  • laufende Nummer
  • Zugangsdatum
  • Gegenstand
  • Material (Objektbezeichnung)
  • Maße (Höhe - Breite - Tiefe)
  • Erhaltungszustand
  • Markante Schäden oder Besonderheiten sind schriftlich festzuhalten und ggf. fotografisch zu dokumentieren.
  • Leihgeber mit Adresse und Telefonnummer
  • Bemerkung bzgl. der Verwendung in der Ausstellung
  • Termin der Rückgabe
  • Unterschrift von Leihgeber und Leihnehmer

Um den Namen des Leihgebers oder die vergebene Nummer provisorisch am Gegenstand zu befestigen, kann man z. B. mit Hängeetiketten arbeiten, auf Papier auch mit einem weichen Bleistift. Selbstklebende Etiketten sind mit Vorsicht zu verwenden. Sie können die Oberfläche des Objektes (z. B. eine polierte Holzoberfläche) schädigen.


Gehen Sie mit Ihren Leihgaben pfleglich um. Führen Sie sich vor Augen, dass Versicherungen, die finanziellen Ersatz für Beschädigung oder Verlust von Exponaten anbieten, normalerweise von »Nagel zu Nagel« haften. Ihre Sorgfaltspflicht für die Objekte beginnt also mit dem Zeitpunkt der Ausleihe und endet mit der Rückgabe. Achten Sie auf eine angemessene Lagerung der Objekte bis zum Ausstellungsbeginn. Empfehlenswert ist ein Regalsystem, in das die Objekte bereits nach ihrer späteren Verwendung in der Ausstellung einsortiert werden.


Extrem empfindliche Exponate wie Textilien oder Papier sind nur temporär dem Licht auszusetzen. Metallgegenstände sind vor