Dorfjubiläum Inhaltsverzeichnis Ausstellungstafeln
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Herrschaftliche Verhältnisse bis 1800
Vielfalt der herrschaftlichen Verhältnisse mit Herrschaftskonkurrenz
und Kompetenzstreitigkeiten als Folge
Zersplitterung und Überlagerung verschiedener Rechtskreise
Häufig mehrere Grundherren in einem Dorf
Herausbildung der reichsritterschaftlichen Dorfherrschaft im Hoch- und Spätmittelalter:
Kombination aus grundherrschaftlichen und vogteilichen Rechten
rechtliche Kompetenz: niedere und mittlere Strafgerichtsbarkeit
Rechte der Satzung in Dorf und Flur
Wirkt prägend auf:
Rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse
Pflichten und Abgaben der Bauern
Erbrecht (Anerbenrecht bzw. Realteilung)
Religiöse Situation:
Kirchenhoheit der meist protestantischen Reichsritterschaften
in ihrem Machtbereich (seit 1555)
weltlicher und religiöser Machtanspruch der Dorfherrschaft
Siedlungsbild: Herrschaftssitz
Gemeinwesen
Rechtsverband: regelte die Beziehungen zwischen Gemein und Grundherrn
Dorfversammlung: regelt die Dinge des alltäglichen
Zusammenlebens, vor allem landwirtschaftliche Belange (Wirtschafts- und
Nutzverband)
Dorfgericht: verhandelt kleinere Delikte
Zugehörigkeit besaß nur der »Dorfnachbar« (Hausbesitzer)
Dörfliche Ämter und Dienste: Feldgeschworen oder Siebener,
Nachtwächter, Flurschützen, Hirten etc.
Gemeindebauten:
öffentliche Bauten: Rathaus, Gemeindehaus, Gemeindestube
Bauten mit wirtschaftlicher Funktion: Hirtenhaus, Schmiede,
Backhaus, Schlacht- oder Fleischhaus, Brauhaus, Schafhaus,
Wirtshaus, Darre, Ziegelei, Kalte, Gemeindeknechthaus etc.
Wehr- und Wachbauten: Turm, Torhaus, Dorfheeg,
Kirchhofbefestigung, Wachhaus, Feuergerätehaus,
Brunnenüberbauung, Wege-, Stege- und Brückenbau
Dorfmittelpunkt: untermauerte oder geleitete Linde