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Herrschaftliche Verhältnisse bis 1800

   Vielfalt der herrschaftlichen Verhältnisse mit Herrschaftskonkurrenz

   und Kompetenzstreitigkeiten als Folge

   Zersplitterung und Überlagerung verschiedener Rechtskreise

   Häufig mehrere Grundherren in einem Dorf

   Herausbildung der reichsritterschaftlichen Dorfherrschaft im Hoch- und Spätmittelalter:

     Kombination aus grundherrschaftlichen und vogteilichen Rechten

     rechtliche Kompetenz: niedere und mittlere Strafgerichtsbarkeit

     Rechte der Satzung in Dorf und Flur

   Wirkt prägend auf:

   Rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse

   Pflichten und Abgaben der Bauern

   Erbrecht (Anerbenrecht bzw. Realteilung)

   Religiöse Situation:

     Kirchenhoheit der meist protestantischen Reichsritterschaften

     in ihrem Machtbereich (seit 1555)

     weltlicher und religiöser Machtanspruch der Dorfherrschaft

     Siedlungsbild: Herrschaftssitz


Gemeinwesen

   Rechtsverband: regelte die Beziehungen zwischen Gemein und Grundherrn

   Dorfversammlung: regelt die Dinge des alltäglichen

   Zusammenlebens, vor allem landwirtschaftliche Belange (Wirtschafts- und

   Nutzverband)

   Dorfgericht: verhandelt kleinere Delikte

   Zugehörigkeit besaß nur der »Dorfnachbar« (Hausbesitzer)

   Dörfliche Ämter und Dienste: Feldgeschworen oder Siebener,

   Nachtwächter, Flurschützen, Hirten etc.

   Gemeindebauten:

     öffentliche Bauten: Rathaus, Gemeindehaus, Gemeindestube

     Bauten mit wirtschaftlicher Funktion: Hirtenhaus, Schmiede,

     Backhaus, Schlacht- oder Fleischhaus, Brauhaus, Schafhaus,

     Wirtshaus, Darre, Ziegelei, Kalte, Gemeindeknechthaus etc.

     Wehr- und Wachbauten: Turm, Torhaus, Dorfheeg,

     Kirchhofbefestigung, Wachhaus, Feuergerätehaus,

     Brunnenüberbauung, Wege-, Stege- und Brückenbau

     Dorfmittelpunkt: untermauerte oder geleitete Linde