Heinrichsthal

HEINRICHSTHAL Landkreis Aschaffenburg

Unter silbernem Schildhaupt, darin ein durchgehendes rotes Balkenkreuz, in Rot schräg gekreuzt ein silbernes Kröseleisen und eine silberne Axt, beseitet von den silbernen Großbuchstaben H und F.

Heinrichsthal ist eine Rodungssiedlung im Hochspessart, die als Niederlassung von Glasmachern zu Anfang des 17. Jahrhunderts entstanden ist. Der urkundlich vielfach belegte Glasmachermeister Heinrich Fleckenstein hat erhebliche Verdienste um die Entstehung der Ortschaft; möglicherweise ist der Ortsname auch von seinem Vornamen abzuleiten. Das sog. Kröseleisen ist ein spezifisches Glasmacherwerkzeug, das im Wappen mit dem Rodungssymbol "Axt" verbunden wird. Die hier ausnahmsweise angebrachten Buchstaben erinnern an den mit der Entstehung der Gemeinde vor allem verbundenen Mann, den Meister Heinrich Fleckenstein. Das Georgskreuz im Schildhaupt erinnert daran, dass die Filialkirche in Heinrichsthal dem hl. Georg geweiht ist.

Fahne: Rot-Weiß

Datum der Genehmigung des Wappens: 21.08.1969
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach



Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:

 Alzenau   Aschaffenburg   Bessenbach   Blankenbach   Dammbach   Geiselbach   Glattbach   Goldbach   Großostheim   Haibach   Heigenbrücken   Heimbuchenthal   Heinrichsthal   Hösbach   Johannesberg   Kahl   Karlstein   Kleinkahl   Kleinostheim   Krombach   Laufach   Mainaschaff   Mespelbrunn   Mömbris   Rothenbuch   Sailauf   Schöllkrippen   Sommerkahl   Stockstadt   Waldaschaff   Weibersbrunn   Westerngrund   Wiesen 


Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:

 Aschaffenburg  Bad Kissingen  Haßberge  Kitzingen  Main-Spessart  Miltenberg  Rhön-Grabfeld  Schweinfurt  Würzburg 


zurück zur Startseite


Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!

Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.