GROSSHEUBACH Landkreis Miltenberg
Gespalten von Silber und Rot; vorne ein schwebendes schwarzes Andreaskreuz mit Tatzenenden, hinten ein sechsspeichiges silbernes Rad.
Das Gericht zu Großheubach führte von 1654 bis mindestens 1804 ein eigenes Siegel. Sein Bild zeigt ein großes Andreaskreuz, bewinkelt oben von dem Monogramm IHS mit Stern, beiderseits von je einer heraldischen Rose und unten von einer Pflanze mit drei Blüten. In dem Kreuz darf man das für den Ort und das Ortsgericht etwas abgeänderte Wappen des Deutschen Ordens sehen, der 1291 bis 1483 die Herrschaft ausübte. Die übrigen Symbole entziehen sich der historischen Deutung; sie hatten wohl nur religiösen oder allegorischen Sinn. Bei der Umgestaltung des alten Siegelbildes zum Gemeindewappen 1956 wurde nur das Kreuz berücksichtigt und mit dem Rad des Kurstaats Mainz als der Landesherrschaft seit 1484 verbunden.
Fahne: Rot-Weiß
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