GÖSSENHEIM Landkreis Main-Spessart
Über blauem Schildfuß geteilt von Silber und Rot; oben nebeneinander drei rote Rauten, unten drei silberne Spitzen.
Die Gemeinde Gössenheim führte kein eigenes Wappen. Der Ort war in der ersten Zeit seiner historisch belegbaren Existenz im Besitz von Adelsfamilien, seit 1469 als Zugehörung des alten Schlosses Homburg (Hohenburg) unmittelbarer Besitz des einstigen Hochstiftes Würzburg und zwar als Bestandteil des hochstiftischen Amtes Homburg ob der Wern. Im Gegensatz zu anderen hochstiftischen Orten bildete sich in Gössenheim kein so autonomes gemeindl. Leben aus, dass die Berechtigung zur Verwendung eines Wahrzeichens (Wappen/Siegelbild) bestanden hätte. Für die Schaffung eines Wappens auf geschichtl. Basis kamen insbesondere die Wappen der früheren Ortsherren in Betracht. Zur Versinnbildung der über 400-jährigen Zugehörigkeit Gössenheims zum Hochstift Würzburg wurde mit dem Wappen der Hohenburger das Wappenbild des ehemaligen Hochstifts im neuen Gemeindewappen verbunden. Es handelt sich hier um den bekannten "fränk. Rechen" (in Rot drei aufsteigende silberne Spitzen). Im Wappen von Gössenheim wurde das hochstiftische Wappenbild gleichsam zwischen die beiden Teile des alten Hohenburger Wappens eingeschoben, so dass der blaue Schildfuß nunmehr das blaue Leerfeld des früheren Familienwappens vertritt; symbolisch kann er zudem als Hinweis auf die Wern bzw. den Main aufgefasst werden.
Fahne: Weiß-Rot
Datum der Genehmigung des Wappens: 26.01.1954
Entwurfsfertiger des Wappens: Dr. Stadler, München
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