Hafenlohr

HAFENLOHR Landkreis Main-Spessart

In Rot ein goldener Henkeltopf über einem durchgehenden silbernen Wellenbalken.

Das Wappen versinnbildet als "redendes" Wahrzeichen in sehr treffender Weise zugleich den Gemeindenamen, die Lage des Ortes und das auch im Ortsnamen zum Ausdruck gelangende einheimische Töpfereigewerbe. Der Wellenbalken im Gemeindewappen symbolisiert die dritte Silbe des Ortsnamens und die Lage. Die Farbgebung des Gemeindewappens erinnert aus ortsgeschichtlichen Gründen an das von Gold und Rot mehrfach geteilte Stammwappen der Grafen von Rieneck und an die Farben Weiß und Rot des ehemaligen Hochstifts Würzburg. Das heutige Gemeindegebiet stand seit der Mitte des 12. Jahrhunderts unter der Herrschaft der Grafen von Loon-Rieneck, seit Graf Ludwig III. (1291 bis 1333) im besonderen der Linie Rieneck-Rothenfels. Nach Erlöschen dieser Linie im Mannesstamm (1333) fiel die Gegend von Hafenlohr an das Hochstift Würzburg zurück. Die staatsrechtlichen Verhältnisse änderten sich bis zum Ende des alten Reiches 1803 nicht mehr.

Fahne: Weiß-Rot-Gelb

Datum der Genehmigung des Wappens: 30.01.1957
Entwurfsfertiger des Wappens: Dr. Merzbacher, München



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