RODEN Landkreis Main-Spessart
Gespalten von Grün und Gold; vorne ein bewurzelter silberner Baum, hinten ein von einem schwarzen Kreuzchen überhöhter schwarzer unzialer Großbuchstabe N.
In seiner vorderen Hälfte weist das Wappen auf den Charakter des Ortes als Rodungsgründung in Übereinstimmung mit dem Ortsnamen sowie auf die Bedeutung des Waldes überhaupt hin, der noch im vergangenen Jahrhundert bis unmittelbar an das Dorf heranreichte. Die andere Wappenhälfte spiegelt die jahrhundertelange Zugehörigkeit des Ortes zum Kloster Neustadt am Main wider und erinnert an die Tatsache, dass Roden als mittelalterliche Gründung der Neustadter Mönche gilt und bis zur Säkularisation in enger Verbindung mit diesem Kloster stand. Sinnbild hierfür ist neben der Farbe Gold der Unzialbuchstabe N, der als klösterliches Erkennungsmerkmal geschichtliche Bedeutung besaß. Das Kreuzchen hält die Erinnerung an eine erst kürzlich restaurierte steinerne Kreuzigungsgruppe im Friedhof von Roden wach, die der letzte Abt von Neustadt bei der Klosteraufhebung der Gemeinde Roden vermacht hat.
Fahne: Schwarz-Gelb-Grün
Datum der Genehmigung des Wappens: 24.03.1972
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach
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