Wiesthal

WIESTHAL Landkreis Main-Spessart

Neunmal geteilt von Rot und Gold, belegt mit einem silbernen Andreaskreuz, dem zwei gekreuzte rote Glaspfeifen aufgelegt sind.

Die heutige Gemeinde Wiesthal setzt sich zusammen aus den beiden Gemeindeteilen Wiesthal und Wiesthal auf der Ruh. Wiesthal auf der Ruh gehörte bis 1559 zur Grafschaft Rieneck, während Wiesthal zum Kurstaat Mainz gehörte, an den auch Wiesthal auf der Ruh nach dem Aussterben der Rienecker fiel. Diese beiden bedeutenden Grundherren im heutigen Gemeindegebiet sind im Wappen durch die rot-gelbe Teilung (= Stammwappen der Rienecker) und durch die Farbgebung des Andreaskreuzes und der Glaspfeifen - Weiß und Rot - vertreten. Wahrscheinlich geht die Entstehung der Gemeinde auf die Glasmacherei, die im Spessart weit verbreitet war, zurück. Sie wird im Wappen durch die zwei Glaspfeifen dargestellt. Bereits 1477 wird in Wiesthal eine eigene Pfarrei gegründet, die dem Apostel Andreas geweiht war, der bereits Patron einer dort bestehenden Kapelle war. Für ihn steht im Wappen das Andreaskreuz.

Fahne: Weiß-Rot-Gelb

Datum der Genehmigung des Wappens: 24.01.1977
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach



Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:

 Arnstein   Aura   Birkenfeld   Bischbrunn   Burgsinn   Erlenbach   Esselbach   Eußenheim   Fellen   Frammersbach   Gemünden   Gössenheim   Gräfendorf   Hafenlohr   Hasloch   Himmelstadt   Karbach   Karlstadt   Karsbach   Kreuzwertheim   Lohr   Marktheidenfeld   Mittelsinn   Neuendorf   Neuhütten   Neustadt   Obersinn   Partenstein   Rechtenbach   Retzstadt   Rieneck   Roden   Rothenfels   Schollbrunn   Steinfeld   Thüngen   Triefenstein   Urspringen   Wiesthal   Zellingen 


Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:

 Aschaffenburg  Bad Kissingen  Haßberge  Kitzingen  Main-Spessart  Miltenberg  Rhön-Grabfeld  Schweinfurt  Würzburg 


zurück zur Startseite


Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!

Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.