UNSLEBEN Landkreis Rhön-Grabfeld
In Grün über gesenktem, nach oben gebogenem und von Rot und Silber geschachtem Balken ein silbernes Schloss mit roten Dächern.
Die quellenmäßig fassbare Vergangenheit Unslebens beginnt mit einer Epoche der Grafen von Henneberg. 1322 wird erstmals ihr dortiger Besitz erwähnt, den sie 1368 an das Hochstift Würzburg veräußerten. Zur Erinnerung an die Henneberger wurde aus deren Wappen (in Gold auf grünem Dreiberg eine schwarze Henne) die grüne Feldfarbe übernommen. Der von Rot und Silber geschachte Balken steht für die Truchsessen von Wetzhausen (in Gold zwei von Rot und Silber geschachte Balken), welche die ehem. hennebergischen Güter zu Unsleben als bischöfliches Lehen übernahmen. Gleichzeitig steht dieser Balken auch für die Zisterzienserabtei Bildhausen, die nicht unerheblichen Einfluss auf die Geschichte der Gemeinde ausübte. Das Schloss im Wappen gibt das seit 1749 im Besitz der Freiherrn von Habermann befindliche Unsleber Schloss wieder, das als kulturhistorisches Kleinod gilt.
Fahne: Rot-Weiß-Grün
Datum der Genehmigung des Wappens: 08.02.1980
Entwurfsfertiger des Wappens: Ossi Krapf, Rottendorf
Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:
Aubstadt Bad Königshofen Bad Neustadt Bastheim Bischofsheim Burglauer Fladungen Großbardorf Großeibstadt Hausen Hendungen Herbstadt Heustreu Höchheim Hohenroth Hollstadt Mellrichstadt Niederlauer Nordheim Oberelsbach Oberstreu Ostheim Rödelmaier Saal Salz Sandberg Schönau Sondheim Stockheim Strahlungen Sulzdorf Sulzfeld Trappstadt Unsleben Willmars Wollbach Wülfershausen
Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:
Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg
zurück zur Startseite
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!
Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.