Willmars

WILLMARS Landkreis Rhön-Grabfeld

Geteilt; oben geteilt von Silber und Rot, oben ein schwarzer Schrägbalken, unten eine silberne Krone; unten in Gold auf grünem Dreiberg eine rot bewehrte schwarze Henne.

Das neue Gemeindewappen von Willmars spiegelt die seit dem 9. Jahrhundert belegbare Geschichte des Gemeindegebiets wieder. Im Jahre 811 erstmals erwähnt, tritt Willmars im Frühmittelalter als Königsgut entgegen. Daran erinnert die Krone im Wappen. Im Spätmittelalter waren als Grund- und Territorialherren die Grafen von Henneberg im Gemeindegebiet bestimmend. Das Henneberger Wappen mit der schwarzen Henne bildet daher den optischen Mittelpunkt des neuen Gemeindewappens. Ein weiteres Adelsgeschlecht, die Herren (später Freiherren) von Stein sind im Spätmittelalter bis heute mit dem Schicksal im Gemeindegebiet verbunden. Die Herren von Stein sind in Völkershausen seit 1348 nachweisbar. Sie errichteten 1721 das heute noch bestehende Schloss und 1731 die Kirche. Auch in Willmars und Filke waren die Herren v. Stein begütert. Ihr Wappen, der schwarze Querbalken in Silber, soll auf diese seltene historische Kontinuität hinweisen.

Datum der Genehmigung des Wappens: 17.08.1982
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach



Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:

 Aubstadt   Bad Königshofen   Bad Neustadt   Bastheim   Bischofsheim   Burglauer   Fladungen   Großbardorf   Großeibstadt   Hausen   Hendungen   Herbstadt   Heustreu   Höchheim   Hohenroth   Hollstadt   Mellrichstadt   Niederlauer   Nordheim   Oberelsbach   Oberstreu   Ostheim   Rödelmaier   Saal   Salz   Sandberg   Schönau   Sondheim   Stockheim   Strahlungen   Sulzdorf   Sulzfeld   Trappstadt   Unsleben   Willmars   Wollbach   Wülfershausen 


Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:

 Aschaffenburg  Bad Kissingen  Haßberge  Kitzingen  Main-Spessart  Miltenberg  Rhön-Grabfeld  Schweinfurt  Würzburg 


zurück zur Startseite


Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!

Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.