Bergtheim

BERGTHEIM Landkreis Würzburg

Geteilt von Blau und Silber; oben ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei blauen Ringen, unten ein schräg gestelltes blaues Messer, beseitet von je einem blauen Stern.

Für Bergtheim ist ein Dorfgerichtssiegel nachweisbar, das sich auf den örtlichen Kirchenpatron Bartholomäus bezieht. Darum wurden dessen Attribute, Messer und Sterne, in das Gemeindewappen übernommen. Dazu wurde das Echter-Wappen (Schrägbalken mit aufgelegten Ringen) kombiniert, weil Bischof Julius Echter von Würzburg 1593 den Ort Bergtheim mit allen wichtigen Rechten für das Hochstift erwarb; seitdem bestanden besonders enge Beziehungen zwischen dem Gebiet der heutigen Gemeinde und Würzburg.

Fahne: Blau-Weiß-Blau

Datum der Genehmigung des Wappens: 28.06.1974
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Hornung



Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:

 Altertheim   Aub   Bergtheim   Bieberehren   Bütthard   Eibelstadt   Eisenheim   Eisingen   Erlabrunn   Estenfeld   Frickenhausen   Gaukönigshofen   Gelchsheim   Gerbrunn   Geroldshausen   Giebelstadt   Greußenheim   Güntersleben   Hausen   Helmstadt   Hettstadt   Höchberg   Holzkirchen   Kirchheim   Kist   Kleinrinderfeld   Kürnach   Leinach   Margetshöchheim   Neubrunn   Oberpleichfeld   Ochsenfurt   Prosselsheim   Randersacker   Reichenberg   Remlingen   Riedenheim   Rimpar   Rottendorf   Röttingen   Sommerhausen   Sonderhofen   Tauberrettersheim   Theilheim   Thüngersheim   Uettingen   Unterpleichfeld   Veitshöchheim   Waldbrunn   Waldbüttelbrunn   Winterhausen   Würzburg   Zell 


Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:

 Aschaffenburg  Bad Kissingen  Haßberge  Kitzingen  Main-Spessart  Miltenberg  Rhön-Grabfeld  Schweinfurt  Würzburg 


zurück zur Startseite


Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!

Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.