RANDERSACKER Landkreis Würzburg
In Rot der nimbierte hl. Stephan in silbernem Diakonsgewand, mit der goldenen Märtyrerpalme in der rechten und drei goldenen Steinen in der linken Hand, wachsend aus einer sechseckigen silbernen Kanzel, die mit einem roten Schildchen belegt ist, darin eine silberne Weintraube.
Das 1954 mit neu festgelegten Farben ministeriell bestätigte Wappen geht auf das um 1451 im Zusammenhang mit der Verleihung der Marktrechte eingeführte, im Abdruck seit 1494 bezeugte erste Bildsiegel zurück. Der Heilige ist der Ortspatron, die Traube symbolisiert den berühmten Weinbau. Eine frühere Abbildung von Hupp in Anlehnung an das Siegel von 1632 war unvollständig und ungenügend tingiert. Da man seit 1818 auf die Siegelführung verzichtet hatte, wurde 1936 die Wappenverleihung erbeten, aber wegen der Heiligenfigur abgelehnt.
Fahne: Weiß-Rot-Gelb
Datum der Genehmigung des Wappens: 01.02.1954
Entwurfsfertiger des Wappens: Kunstmaler Werz, München
Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:
Altertheim Aub Bergtheim Bieberehren Bütthard Eibelstadt Eisenheim Eisingen Erlabrunn Estenfeld Frickenhausen Gaukönigshofen Gelchsheim Gerbrunn Geroldshausen Giebelstadt Greußenheim Güntersleben Hausen Helmstadt Hettstadt Höchberg Holzkirchen Kirchheim Kist Kleinrinderfeld Kürnach Leinach Margetshöchheim Neubrunn Oberpleichfeld Ochsenfurt Prosselsheim Randersacker Reichenberg Remlingen Riedenheim Rimpar Rottendorf Röttingen Sommerhausen Sonderhofen Tauberrettersheim Theilheim Thüngersheim Uettingen Unterpleichfeld Veitshöchheim Waldbrunn Waldbüttelbrunn Winterhausen Würzburg Zell
Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:
Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg
zurück zur Startseite
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!
Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.