NÜDLINGEN Landkreis Bad Kissingen
In Rot schräg gekreuzt ein goldenes Schwert und ein goldener Pfeil, überlegt mit einer silbernen Bischofsmütze.
Der Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg verlieh im Jahr 1570 dem Schultheißen und Gericht zu Nüdlingen ein Wappen zur Verwendung im Siegel. Die Originalurkunde der Verleihung ist zwar verloren, doch kann die Tatsache der eigenen Wappenführung und das Aussehen des Wappens durch Quellen des Staatsarchivs Würzburg nachgewiesen werden. Bis in das 18. Jahrhundert ist der Gebrauch des Wappens im Siegel zu verfolgen; im 19. Jahrhundert wurde es nicht mehr verwendet. Nach der ältesten Beschreibung im Staatsarchiv Würzburg ist nur die Feldfarbe des Wappens (Rot) bekannt. Deshalb mussten die Figurenfarben nach den allgemeinen heraldischen Farbregeln bestimmt werden. Die Farben Rot-Weiß erinnern an die frühere Zugehörigkeit zum Hochstift Würzburg, die Bischofsmütze deutet ebenfalls auf die geistliche Herrschaft hin, während das Schwert ein Sinnbild für das alte Dorfgericht ist.
Fahne: Weiß-Rot-Gelb
Datum der Genehmigung des Wappens: 05.02.1973
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Brandler, Hammelburg
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