BURGSINN Landkreis Main-Spessart
Rotes Widderhorn auf goldenem Grund.
Das Widderhorn kann weder dem Wappen der Freiherrn von Thüngen noch dem der Grafen von Rieneck entnommen sein, obwohl beide Familien eng mit der Geschichte von Burgsinn verbunden sind. Während mit dem Aussterben der Rothenfelser Linie der Rienecker 1333 die Hälfte des Schlosses Burgsinn, das die Grafen von Rieneck zu Lehen trugen, an Würzburg zurückfiel und 1405 die Freiherrn von Thüngen das ganze Schloss von Würzburg kauften, waren die Voit von Rieneck, welche lange Zeit Vögte zu Rieneck waren, noch bis ins 15. Jh. hinein Inhaber eines Teils der Zehnt und des Gerichts zu Mittelsinn. Als Kurmainz 1630 die Exekution gegen die Thüngen durchführte, wurde das Gericht zu Burgsinn durch den Keller von Rieneck abgehalten - die Grafen von Rieneck waren bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. ausgestorben. Nach der Wiedereinsetzung der Thüngen in Burgsinn im Jahre 1697 wurde neben verschiedenen anderen Abmachungen der Gemeinde ausdrücklich die Belassung "ihres alten Dorfsiegels" zugesichert. Welcher Art dieses Siegel war und aus welcher Zeit es stammte, wird zwar nicht gesagt, da aber die Voit von Rieneck einen Widder in ihrem Wappen führten, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Wappen von Burgsinn das geminderte Wappen der Voit von Rieneck ist.
Fahne: Rot-Gelb
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