HIMMELSTADT Landkreis Main-Spessart
In Silber ein blauer Wellenbalken, einen roten Rosenzweig mit drei Blüten am Stiel überdeckend, darunter das rote Monogramm HP.
Die Gründung der Gemeinde Himmelstadt erfolgte etwa in der 1. Hälfte des 8.Jh. durch eine Tochter des Frankenherzogs Hedan. Die Siedlung erhielt von ihrer Gründerin den Namen "Imminastat" wovon sich dann zu späterer Zeit um das Jahr 1000 der Name "Himmelstadt" ableitete. Da die Siedlung Lehensgut war, wechselte sie bis zum 12. Jh. mehrmals den Lehensherrn und wurde um 1230 dem Hochstift Würzburg unterstellt. Unter dem Fürstbischof Hermann von Lobdeburg entstand an der südlichen Markung das Zisterzienserinnenkloster "Himmelspforten" im Jahre 1231. Nach 17 Jahren im Jahre 1248 wurde dieses Kloster, versehen mit umfangreichen Besitzungen, vor die Tore Würzburgs verlegt. Im Schatten dieses Klosters zog sich die Geschichte der Siedlung Himmelstadt bis zur Auflösung der Besitzungen im Jahre 1809 hin. Noch heute sind stumme Zeugen dieser Besitzungen in Form von Markungssteinen erhalten, sie tragen das Monogramm H P (Himmelspforten).
Fahne: Rot-Weiß
Datum der Genehmigung des Wappens: 27.11.1975
Entwurfsfertiger des Wappens: Ossi Krapf, Rottendorf
Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:
Arnstein Aura Birkenfeld Bischbrunn Burgsinn Erlenbach Esselbach Eußenheim Fellen Frammersbach Gemünden Gössenheim Gräfendorf Hafenlohr Hasloch Himmelstadt Karbach Karlstadt Karsbach Kreuzwertheim Lohr Marktheidenfeld Mittelsinn Neuendorf Neuhütten Neustadt Obersinn Partenstein Rechtenbach Retzstadt Rieneck Roden Rothenfels Schollbrunn Steinfeld Thüngen Triefenstein Urspringen Wiesthal Zellingen
Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:
Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg
zurück zur Startseite
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!
Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.