GERBRUNN Landkreis Würzburg
Gespalten durch eine aufsteigende und eingeschweifte blaue Spitze, darin ein silberner Brunnen; vorne Geviert von Rot und Silber, hinten oben in Rot drei aufsteigende silberne Spitzen.
Der stilisierte Brunnen ist "redend" für den Gemeindenamen. Da letzterer nach St. Ankenbrand, Ortsnamen des Landkreises Würzburg, S. 98, auch auf "Ger" (hier: speerartige Landspitze) zurückzuführen ist, wurde der Brunnen in eine eingeschweifte und aufsteigende Spitze gestellt. Die Farbengebung dieses Wappenfeldes soll auf die bayer. Landesfarben hinweisen.
Die Übernahme des Stammwappens des Geschlechts der Grafen (heute Fürsten) von Castell rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass das Geschlecht bereits sehr früh Eigenbesitz in Gerbrunn hatte; 1278 verkauft Graf Heinrich von Castell der Deutschordenskommende Würzburg sein Allod zu Gerbrunn, darunter den sogenannten Kesteler Hof. Schon 1269 lassen sich Vogteirechte des erwähnten Grafen Heinrich über mehrere Güter in der Ortsgemarkung nachweisen.
Fahne: Rot-Weiß
Datum der Genehmigung des Wappens: 23.05.1957
Entwurfsfertiger des Wappens: Dr. Merzbacher, München
Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:
Altertheim Aub Bergtheim Bieberehren Bütthard Eibelstadt Eisenheim Eisingen Erlabrunn Estenfeld Frickenhausen Gaukönigshofen Gelchsheim Gerbrunn Geroldshausen Giebelstadt Greußenheim Güntersleben Hausen Helmstadt Hettstadt Höchberg Holzkirchen Kirchheim Kist Kleinrinderfeld Kürnach Leinach Margetshöchheim Neubrunn Oberpleichfeld Ochsenfurt Prosselsheim Randersacker Reichenberg Remlingen Riedenheim Rimpar Rottendorf Röttingen Sommerhausen Sonderhofen Tauberrettersheim Theilheim Thüngersheim Uettingen Unterpleichfeld Veitshöchheim Waldbrunn Waldbüttelbrunn Winterhausen Würzburg Zell
Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:
Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg
zurück zur Startseite
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!
Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.