NEUBRUNN Landkreis Würzburg
In Schwarz über einer goldenen Zinnenmauer mit goldenem Torturm nebeneinander schwebend zwei Schilde; rechts in Silber ein durchgehendes schwarzes Tatzenkreuz, links in Rot drei silberne Spitzen.
Neubrunn ging aus dem Besitz der Grafen von Wertheim an den Deutschen Ritterorden über, erhielt 1323 von König Ludwig dem Bayern Stadtrecht, wurde zu Ende des 14. Jahrhunderts mit Mauern und Toren befestigt und gelangte schließlich 1655 unter die Landeshoheit des Hochstifts Würzburg. Bis zum Anbruch des 19. Jahrhunderts waren die Bischöfe Landesherrn über Neubrunn. Diese geschichtliche Entwicklung wird im Marktwappen dokumentiert: Zinnenmauer und Turm weisen auf die aufgrund der Stadtrechtsverleihung errichteten Befestigungsanlagen, das Deutsch-Ordens-Wappen (Tatzenkreuz) und das Symbol des Hochstifts Würzburg (sog. fränkischer Rechen) stellen die Beziehungen zur Orts- bzw. Landesherrschaft dar.
Fahne: Gelb-Schwarz
Datum der Genehmigung des Wappens: 28.09.1964
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach
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