Riedenheim

RIEDENHEIM Landkreis Würzburg

Geteilt von Silber und Blau; oben ein linksgewendeter waagrechter roter Rost, unten ein mit drei blauen Ringen belegter silberner Schrägbalken.

Riedenheim erhielt während der Regierungszeit des würzburgischen Fürstbischofs Julius Echter von Mespelbrunn ein Dorfgerichtssiegel, das neben dem Echterschen Familienwappen (mit Ringen belegter Schrägbalken) das Bild des Kirchenpatrons St. Laurentius zeigt. Zur Gestaltung eines kommunalen Wappens ist dieses durch Siegelabdrucke überlieferte Stück gut geeignet, wenn man anstelle des Heiligenbildes dessen Attribut, den Rost, wählt, der sich wappenmäßig gut wiedergeben lässt. Durch die Wahl der Farben für die obere Schildhälfte (Weiß-Rot) wird zudem darauf hingewiesen, dass Riedenheim zur Landesherrschaft des Würzburger Bischofs gehörte, dessen Wappen diese Farben zeigte.

Datum der Genehmigung des Wappens: 27.10.1969
Entwurfsfertiger des Wappens: Karl Haas, Kronach



Weitere Städte und Gemeinden des Landkreises:

 Altertheim   Aub   Bergtheim   Bieberehren   Bütthard   Eibelstadt   Eisenheim   Eisingen   Erlabrunn   Estenfeld   Frickenhausen   Gaukönigshofen   Gelchsheim   Gerbrunn   Geroldshausen   Giebelstadt   Greußenheim   Güntersleben   Hausen   Helmstadt   Hettstadt   Höchberg   Holzkirchen   Kirchheim   Kist   Kleinrinderfeld   Kürnach   Leinach   Margetshöchheim   Neubrunn   Oberpleichfeld   Ochsenfurt   Prosselsheim   Randersacker   Reichenberg   Remlingen   Riedenheim   Rimpar   Rottendorf   Röttingen   Sommerhausen   Sonderhofen   Tauberrettersheim   Theilheim   Thüngersheim   Uettingen   Unterpleichfeld   Veitshöchheim   Waldbrunn   Waldbüttelbrunn   Winterhausen   Würzburg   Zell 


Weitere Landkreise des Bezirks Unterfranken:

 Aschaffenburg  Bad Kissingen  Haßberge  Kitzingen  Main-Spessart  Miltenberg  Rhön-Grabfeld  Schweinfurt  Würzburg 


zurück zur Startseite


Liebe Nutzerin, lieber Nutzer der Wappendatenbank!

Der Bezirk Unterfranken stellt Ihnen mit der Wappendatenbank ein einschlägiges, heraldisches Nachschlagewerk zur Verfügung.
Die Urheberrechte sind davon nicht berührt.
Falls Sie eines der Kommunalwappen verwenden wollen, brauchen Sie dafür die Genehmigung der jeweiligen Kommune.