Ritter Heinrich Zobel stehen an solchen jährlichen Zinsen 81 Gulden und ein Ort zu. Nach seinem Tod möchten seine Witwe und Philipp und Stefan Zobel (Philip vnd Steffan die Zobele) sich die 6 Gulden und einen Ort daran von Bischof Rudolf von Scherenberg ablösen lassen. Es bleibt also noch eine Hauptsumme von 1500 Gulden bestehen, die Bischof Rudolf von Scherenberg Philipp und Stefan Zobel wenige Jahre später verschreibt. Für den Vorgang, in dem Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Truchsess von Wetzhausen) die Hauptsumme von 1500 Gulden bezahlt und diese Gülte an sich bringt, verweist Fries auf das Jahr 1518.
Der Ritter Heinrich Zobel (Hainrich Zobel) hat ein Amt von Pfalzgraf Philipp als Lehen, nach seinem Tod geht es an seinen Sohn Philipp und dann an dessen Bruder Stefan Zobel (sein brueder Steffan). Dessen Sohn, der ebenfalls Stefan heißt, überträgt es vertraglich seinem Vetter Friedrich Zobel (Fritzen Zobel). In einer Kopie des Vertrages steht, dass Pfalzgraf Ludwig das Amt an Philipp Zobel (Philipsen Zobel) verliehen hat und wie weit die Grenzen des Gerichts gehen.