Zu Bewe, unbew, uberbewe finden sich in der Hohen Registratur die entsprechenden Einträge unter dem Stichwort baw.
Im Hochstift Würzburg und im Herzogtum zu Franken darf niemand ohne Wissen und Bewilligung eines Würzburger Bischofs burgähnliche Bauten oder Befestigungen errichten. Siehe dazu die Einträge in der Hohen Registratur unter dem Stichwort baw
Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Hof Katzenwicher für 300 Gulden an den Dompropst (und späteren Bischof von Bamberg) Anton von Rotenhan. Dieser soll für den genannten Betrag Baumaßnahmen vornehmen, da der Hof baufällig ist.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg genehmigt Weiprecht und Erkinger von Crailsheim, für 200 Gulden Baumaßnahmen am Schloss vorzunehmen und die Kosten von der Bede einzubehalten.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert nach Auslaufen der sechsjährigen Steuer datz diese für 15 Jahre. Er verpflichtet sich, jährlich 250 Gulden zum Unterhalt der Mainbrücke zu zahlen, wenn Domkapitel und Stadt ebenfalls je 125 Gulden beitragen.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.