Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die Dörfer Karsbach (Carlsbach) und Bühler (Buler) an Barbara von der Kere (Kere). Später werden die Dörfer von Bernhard von Thüngen (Thungen) abgelöst und kommen wieder an das Hochstift.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die Dörfer Bühler (Buler), Karsbach (Carspach), Gössenheim (Göseltzhaim) und Wernfeld (Wernfelt im Ampt Hoenberg) für 50 Gulden an Barbara von der Kere (von der Kere).
Engelhard Schott (Engelhart Schot) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, wofür er von ihm jährlich 50 Gulden auf das Gefälle und die Nutzung von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) verpfändet bekommt. Nach dem Tod Engelhard Schotts geht dies an dessen Sohn Heinrich Schott (Haintzen Schoten). Barbara von der Kere, geboren von Steinau, die nachgelassene Wittwe des Ritters Konrad von der Kere (Conraten von dere Kere), gibt Heinrich Schott 1000 Gulden. Dafür bekommen sie und ihre Erben von ihm die 50 Gulden jährlichen Zinses. Dies bewilligt Bischof Lorenz von Bibra und stellt eine neue Schuldverschreibung aus. Später werden die 50 Gulden Zinsen Lorenz von Bibra verpfändet.
Barbara von der Kere (von der Kere) bringt die Verpfändung über 50 Gulden auf Bühler, Karsbach, Gössenheim und Wernfeld als Heirtsgut in die Ehe mit Bernhard von Thüngen (Thungen) ein. Diesem steht in seiner Zeit als Amtmann von Gemünden (Gemünden) ein jährliches Deputat von 160 Gulden zu, das Bischof Lorenz über acht Jahre nicht bezahlt. Als sich die Schulden des Bischofs auf 1288 Gulden belaufen, gibt er die Verschreibung über 50 Gulden wieder zurück.