Konrad von Speckfeld trägt dem Hochstift Würzburg zur Regierungszeit Bischof Hermann von Lobdeburgs sechs Huben in Kottenheim (Cotenhaim) als Lehen auf. Von diesem Vorgang ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber das Kloster Heidenfeld (Haidenvelt closter), Unterspiesheim (Spieshaim), Nordheim (Northaim), Krassolzheim (Grassultz), Herper (Herres), Gernach (Gernach), Kirchaim (welches Kirchheim gemeint ist, bleibt unklar), Hurzfurt (Hirtzfurth), Opferbaum (Opferbaim), Stierhöfstetten (Hoehenstetten), Weigenheim (Wingerhaim), Deutenheim (Decheim), Bibart (Biberth), Ezelheim (Etzelnhaim) und Herbolzheim (Herboltsheim).
Goswin von Absberg (Absberg) unterstützt Leopold Küchenmeister (Kuchenmaister) bei dem gescheiterten Einnahmeversuch von Ochsenfurt (Ochsenfurt). Als Sühne trägt er dem Hochstift Würzburg seine Güter in Dannhausen (Danshausen) als Lehen auf.
Ortolf von Milz (Miltz) trägt Bischof Albrecht von Hohenlohe eine Hufe in Zell (Cell) als Lehen auf und empfängt diese.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 3: 1351-1375, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1912.
Fritz Knot (Knot) trägt sein Viertel am Schloss von Dietbach (Dietbach) Bischof Johann von Egloffstein als Lehen auf.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Graf Wilhelm von Castell trägt dem Hochstift Würzburg die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Weilern, Höfen, Geleiten, Zöllen, Wildbännen, geistlichen und weltlichen sowie edlen und unedlen Lehen und Dienstmännern und Vasallen (manschafft) und anderen Eigengütern ohne jede Ausnahme als Mannlehen auf.
Christoph Fuchs von Bimbach (Cristoff Fuchs) übergibt die Burg Leuzendorf (Leuzendorf) Bischof Rudolf von Scherenberg mit allen Zu- und Eingehörungen und erhält sie als Mannlehen für seine Söhne und Tochter.
Der Würzburger Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg sowie Friedrich Schenk von Limpurg tragen ihre vier eigenen Dörfer Gollhofen (Gollachhofen), Sommerhausen, Winterhausen (Sumer und Winterahausen) und Lindelbach (Lindelbach) dem Hochstift als Lehen auf mit der Bedingung, dass dieses sowohl Söhne als auch Töchter erben dürfen, und übergeben ihr Revers.
Der Würzburger Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg) übereignet auch im Namen seiner Familie die vier Dörfer und erhält sie im Gegenzug als Mannlehen.
Nach der kaiserlichen Bestätigung wird nicht nur der Vertrag über Vogtei, Schutz und Schirm erneuert, sondern auch die Lehenauftragung der vier Dörfer Gollhofen (Gollachhofen), Sommerhausen und Winterhausen (Sumer und Winter Ahausen) sowie Lindelbach (Lindelbach).