Der Schultheiß und die Amtleute von Kaiser Friedrich II. und seinem Sohn, König Heinrich VII., verstoßen gegen die gerichtliche Oberhoheit Bischofs Hermann von Lobdeburg in Gochsheim (Gochshaim) und behindern diesen bei der Ausübung seiner Rechte. Der Bischof wendet sich daraufhin an König Heinrich VII. und erhält von diesem eine besiegelte Urkunde über die Beseitigung dieser Zustände. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Unter- oder Obereuerheim (Urhaim oder Eurhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim (Huettenhaim), die Gemarkung um Gutenstetten (Tuttenstetten), die Schweinfurter Münzstraße (Schweinfurter muntz stras), den Ort Burgwindheim (Windshaim) und die Schlagworte Zenten Verhinderung, Landgericht, Lehen, Gaistliche Gerichtzwang an.
Bischof Gottfried von Hohenlohe überträgt Brunwart und Volker Heußlein von Eußenheim (Brunwart und Volcker die Heusslin von Eisesshaim) das Grasmarschallamt.
Bischof Wolfram von Grumbach überträgt den Brüdern Brunwart, Volker und Herold Heußlein von Eußenheim (Brunwart, Herold, und Volckger, die Heusslin gebrudere) das Grasmarschallamt.
Bischof Johann von Brunn gibt bekannt, wer für den gemeinen Amtfron und die Atzung in Gleisenau(Gleissenaw zuständig ist. Die Nachtragshand fügt die Orte Schönbrunn (Schonbrun) sowie Eltmann (Eltmain Ampt) hinzu.
Das Dorf Gemeinfeld (Gmainueld) ist zusammen mit dem Amt Bramberg (ambt Bramberg) vom Hochstift Würzburg an Kaspar von Bibra (Caspar von Bibra) verpfändet. Bischof Johann von Brunn willigt ein, dass Kaspar von Bibra die Verpfändung an Albrecht von Waldenfels (Albrecht von Waldenfels) für 2000 Gulden verkaufen darf.
Michael von Schwarzenberg (her Michel) tritt seine Nutzungsrechte in Gerolzhofen (Geroldshofen) und die dazugehörigen Untertanen an Bischof Gottfried von Limpurg ab. Die Urkunden und Bestätigungen, die die Übergabe betreffen, werden bei einem unbekannten Dritten hinterlegt.
Bischof Gottfried von Limpurg verpfändet die Hälfte an Amt und Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen), die zuvor Michael von Schwarzenberg (her Michel von Swartzenberg) verpfändet war, an Apel vom Stein (Apel vom Stain). Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Pfand aus.
Im Ort Gleußen (Gleuchseim oder Gleuchshaim), der der Herrschaft des Klosters Banz (closter Bantz) unterliegt, gibt es ein Halsgericht. Die Herzöge von Sachsen entziehen dem Kloster den Ort und fassen es unter ihren Herrschaftsbereich. Der Stiftspfleger zu Coburg schaltet sich ein, schlichtet den Streit und sorgt dafür, dass das Kloster die Rechte und die Herrschaft über den Ort wieder erhält.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.
Dietrich Bauer überträgt dem Stift Würzburg sein eigenes Haus in Jesserndorf (Gesendorf im ambt Bramberg gelegen) und erhält es als Lehen mit Schutz und Schirm zurück. Er zahlt jährliche Abgaben in Form eines Fastnachtshuhns und bei Verkauf desselben entrichtet er Handlohn. Ansonsten ist der Haushalt frei von Abgaben. Die Nachtragshand merkt an, dass die jählichen Abgaben nach Bramberg (Bramberg) gehen.