Bezüglich der Einlösung verpfändeter Güter des Hochstifts Würzburg verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Widerlosung.
Fries unterscheidet im Hochstift Würzburg drei Dörfer mit dem dem Namen Fuchsstadt (Fuchsstat). Eines von ihnen liegt auf dem Büttharder Gau (Butherter gai) und gehört der Familie von Wolfskeel. Hiermit ist das heutige Fuchsstadt im Landkreis Würzburg gemeint. Das zweite liegt nicht weit von Hammelburg im Amt Homburg an der Wern (nit weit von der stat Hamelburg im Ambt Hohenberg). Damit ist das heutige Fuchsstadt im Landkreis Bad Kissingen gemeint. Das dritte liegt im Amt Rottenstein (ambt Rotenstain). Hiermit ist das heutige Fuchsstadt im Landkreis Schweinfurt gemeint.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Hans von Riedern (Riedern) verkauft Bischof Konrad von Thüngen eine Behausung und ein Burggut in Arnstein (Arnstain) mitsamt der zugehörigen Gütern, Gefällen und Nutzrechte, welche er zuvor als Lehen des Hochstifts innehatte, für 325 Gulden.