Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Fuchststadt (Fuchstat) und das Schloss Rottenbauer (schloss Rotenbaur) für 300 Gulden an Peter Gündelwein (Peter Gündelwein). Dies findet unter der Bedingung statt, dass Peter Gündelwein nur ein Drittel der Einkünfte und Erträge der beiden Orte erhält. Die restlichen Erträge erhält das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Schloss Rottenbauer ( Schloss Rottenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all deren Zugehörungen für 250 Gulden an Peter Gündelwein (petter Gundelwein). Dem Hochstift Würzburg bleibt das Wiederlösungs- und Öfnungsrecht, sowie die Hälfte aller Gesellen und die Nutzung vorbehalten.
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.