Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Kleiderordnung für Prostituierte (wie die gemainen verleumeten weibere claidere tragen sollen).
Bischof Rudolf von Scherenberg ordnet an, dass gemaine verleumbte weibere sich so kleiden sollen, dass man sie von anderen, anständigen Frauen unterscheiden kann.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Untertanen des Hochstifts, ein Barett als Kopfbedeckung oder gefilzte Keidung (gefilzte hembder und brusttucher) zu tragen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Bewohnern des Hochstifts Würzburg, Barette, Filzhüte und Brusttücher zu tragen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet seine Untertanen, Berette sowie gefilzte Hemden und Brusttücher zu tragen.
Es soll kostbare Kleidung, prächtiger Schmuck und Tagleistung der Frauen, Schwestern und Töchter der Ritterschaft bedacht werden.
Bauern sollen keine anderen Kleider als die inländischer Tuchmacher tragen.
Im Büschel Ritterschaft findet sich zum Jahr 1517 nichts außer einem am vorherigen Sonntag geschlossenen Vertrag, den Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken aufrichten. Dieser Vertrag beinhaltet: Die Beleidigung von Ehre und Glimpf eines anderen; Schmähreden; Kleidung, teures Essen und Trinken in Häusern, Zutrinken, Gotteslästerung und das Vertragen bei nachbarlichen Streitigkeiten; Die Austragung von Ehre, Lehen und Erbschaften; Das Abziehen von Dienstknechten, Beherbergen von Feinden, Raub und ungebührliche Taten; Alte Verträge und die Reformation der Ordnung zu Hauptleuten und Räten; Gefangene und dergleichen betreffend.
Da sich Juden ins Stift einschleichen, wird eine Ordnung erstellt, die besagt, dass Juden sich so kleiden müssen, dass man sie von den Christen unterscheiden kann. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt beschließt auf dem Reichsabschied zu Augsburg, im Jahr 1530, dass alle Juden im Stift einen gut sichtbaren gelben Ring an ihrer Kleidung tragen müssen. Weiter sollen sie sich im Handel und in öffentlichen Tätigkeiten zurückhalten. Sofern sie sich nicht an diese Regelungen halten, werden sie bestraft.