Ein Hof und Schaftrieb, genannt Gisubel, gehört den Herren von Seinsheim (den von Sainshaim). Der Domdekan von Würzburg einigt sich mit der Witwe Engelhardts von Seinsheim (fraw Metzen Engelharten von Sainshaim verlassen witwe) über die Ausmaße des Schaftriebs. Die Nachtragshand nennt die Orte Thalhaim und Westhaim.
Die Bürger von Ochsenfurt (Ochsenfurt) übergeben ein Revers nachdem etliche Herren von Seinsheim (von Sainsheim) ihre briue) bezahlt haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt den Galgen in Astheim abreißen und gesteht den Herren von Seinsheim die 1408 verliehenen Freiheiten in Bezug auf die Gerichtsbarkeit nicht zu.