Durch die Forderungen die Herzog Otto von Pfalz-Mosbach an Mainz stellt und andere Dinge kommt es zum Streit und etlichen Austragungen zwischen den beiden Parteien. Der Pfalzfgraf Ludwig und Bischof Johann von Brunn schlichten in der Angelegenheit in Windsheim (Windshaim). Sie entscheiden, dass dem Herzog das Fastnachsts- und das Sommerhuhn aberkannt werden und sprechen ihm dafür jährlich zwei Fastnachtshühner zu, die er von einem Rotenwein zu Königshofen bekommt. Die Güter, für die Zehntfreiheit gefordert wird, sollen wie zuvor behandelt werden.