Der Markgraf von Baden, Bernhard I. von Baden (Maggraf Bernhart von Baden), bestätigt den Kurfürsten von Mainz (Maintz), Köln (Colln), Trier (Trier) und Ludwig III. von Wittelsbach, Kurfürst von der Pfalz (pfaltzgraf Ludwigen) in Durlach (Durlach), dass er sie unterstützt, Reisenden auf dem Flusslauf des Rheins (Rein) und dem Leinpfad Schutz und Schirm zu sichern, wie es seit langem üblich ist. Außerdem wolle er gemeinsam mit ihnen dafür sorgen, dass es zu keinen Angriffen, Beschädigungen oder Festnahmen kommt. Das Erheben von Zöllen auf dem Rhein zwischen Straßburg (Straszeuns) und Mainz (Maintz) soll den Kurfürsten sowie den Städten vorbehalten sein. Diese sollen zudem dafür Sorge tragen, dass Kaufleute ihre Waren sicher auf dem Fluss transportieren können und ihnen Geleit zusichern, ohne mehr als den Zoll zu verlangen. Wenn ein Kaufmann fahrunfähig ist, kann er Bewohner des Territoriums für Geld anheuern, um die Weiterfahrt zu ermöglichen, ohne mehr als den Zoll zu bezahlen.