Das Schloss Dornberg (Dornburg) in der Grafschaft Katzenelnbogen ist ein Würzburger Lehen, wie es in einer Streitschlichtung zwischen dem Landgrafen von Hessen und den Grafen von Nassau zu Augsburg (Auspurg) festgestellt wird.
Die Grafen von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) und nach ihnen die Landgrafen von Hessen weigern sich, Dornberg (Dornberg) von den Grafen von Henneberg als Lehen zu empfangen, sondern tragen das Schloss bis zum Zeitpunkt dieses Eintrags in der Hohen Registratur (ca. 1542-1550) als Lehen des Hochstifts Würzburg. Der zuvor angesprochene Urteilsbrief befindet sich auch in Würzburg. Die Grafen von Henneberg empfangen seither Burg Hutsberg (Hutsberg) als Lehen.
Mechthild von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen ihren Anteil am sogenannten Kammerforst (Camerforst) zusammen mit anderen Gütern im Amt Karlburg (Carlburg) und in Arnstein (Arnstain) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Ein späterer Schreiber erwähnt außerdem den sogenannten Hof Rumbrodt in Karlstadt (Carlstatt) sowie die Burg Bracht (Bracht), die von Bischof Albrecht von Hohenlohe dem Landgrafen von Hessen abgewonnen wurde (Albrecht den landgraffen zue Hessen ubertzogen).