Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
Zusätzlich zu vorherigen Verpfändungen verpfändet Bischof Johann von Brunn Johann Knoblauch (Hansen Knoblauchen) 200 Gulden auf die Bede, die Vogtei und den Schaftrieb zu Kürnach.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt den Einwohnern von Margetshöchheim (Margarethöchaim) das Weidegeld vom Schaftrieb für ein Jahr.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb des Hofes Irdenberg (Jrdenberg) von den Brüdern Tristan, Chorherr von St. Burkard (Tristran chorher zu S. Burgharden) und Friedrich Zobel (Fritz Zobel). Lorenz Fries schreibt, der Hof sei jetzt eine Wüstung. Zusätzlich dazu befindet sich ein Beleg über den Schaftrieb am Hof.
Zur Nutzung des Erbküchenmeisteramtes: Nach dem vorgebrachten und abgetragenen Essen erhält der Erbkücheneister von jedem Herren zwei Mark Silber. Neu angehende Äbte, Äbtissinen, Propst und Angehörige der bischöflichen Kammer geben ihm eine Mark Silber. Wenn der Fürst zu Felde zieht, wird alles an Lebensmitteln übrig bleibt, zwischen dem Küchenmeister und den dagebliebenen Personen geteilt. Dort, wo der Küchenmeister seinen Sitz hat, darf er Schafe halten und in den Gewässern des Stifts fischen. Am Fürstenhof hat er für vier Pferde Futter. Fries ergänzt, wo etliche andere Gefälle und Nutzungsrechte, die schon seit langem zum Küchenmeisteramt gehören, zu finden sind. Zudem hat es in den obenerwähnten Fällen etliche Änderungen durch Bischof Konrad von Thungen gegeben.
Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen, den er zum Küchenmeister ernannt hat, einigen sich, dass mit dem Küchenmeisteramt das Fischrecht, das Triebrecht für Schafe, die Küchenspeis. Im Falle eines Konflikts mit anderen Ämtern soll eine Einigung erstrebt werden. Die bischöfliche Kammer hat einen Betrag von 50 Gulden an den Küchenmeister zu entrichten, bis diesem ein permanentes Mannlehen verliehen wird, das mindestens denselben Ertrag bringt.
Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) entstehen Streitereien wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des gemeinsamen Stegs über die Jagst. Sie werden von Bischof Konrad von Thüngen vertragen.
Die Herren tragen den Bayerhof (Hof Bairen) etliche Jahre für eine jährliche Gült und Zinsen zu Lehen. Nachdem der Hof jedoch verkommt, vererbt Bischof Konrad von Thüngen diesen zusammen mit dem Schaftrieb und der Weide an Nikolaus Volk (Clausen Volken) und Johann Ateling (Hannsen Atelingen sunst Sternhannsen genant) und deren Erben. Sie dürfen den Hof beziehen, ihn wiederaufbauen und behalten. Sie dürfen jedoch kein Stoh des Hofes verkaufen und nicht unter 300 Schafe halten. Außerdem sollen sie dem Hochstift Würzburg jährlich zwölf Morgen Acker in Richtung Marktsteinach bestellen und geben jährlich zwischen Maria Geburt und Maria Himmelfahrt als Zins an das Hochstift Würzburg 52 Schöffel Korn, 52 Schöffel Hafer und zu Cathedra Petri (22. Februar) 2 Fastnachthühner. Für Schäferei und die Nutzung der Weide zahlen sie jährlich an Sankt Martin (11. November) 10 Gulden, einen Hammel und einen Lammbauch an die Kellerei in Haßfurt. Sooft es zu Verschuldungen kommt, sollen sie einen Handlohn entrichten. Nikolaus Volk und Johann Ateling nehmen dies für sich und ihre Erben an und bestätigen es mit einem Revers.
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.