Zwischen dem Schäfer von Untereisenheim (Vntereisenshaim) und dem Schäfer von Prosselsheim (Brassholdshaim) kommt es zu einem gerichtlichen Schiedspruch über den Viehtrieb. Dieser Schiedspruch ist in der Kammer verzeichnet.
Georg Narbe (Georg Narbe) klagt Graf Georg von Henneberg-Aschach (Graue Georg von Hennenberg) vor dem Hofgericht in Würzburg an, weil dieser seinen Schaftrieb in Oberfladungen (Oberfladigen) gestört habe, und erhält Recht. Die beiden Parteien werden miteinander vertragen.
Der Schaftrieb von Georg Narbe gehört zum Burgstall von Oberfladungen, der ein freier Eigenbesitz ist.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid wird von Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs) mit der Zustimmung des Bamberger Bischofs Philipp von Henneberg an die männlichen Einwohner des Ortes verkauft, unter der Bedingung, dass diese den besagten Schaftrieb weder jemandem zum Lehen auftragen noch ihn verkaufen oder verschenken, sondern nur für sich und die Gemeinde behalten. Darüber stellt der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg Bischof Rudolf von Scherenberg einen Revers aus.
Bischof Lorenz verleiht dem Bürgermeister und Rat von Röttingen die Einkünfte des Stifts aus dem Schaftrieb auf zehn Jahre mit 28 Gulden Jahreseinkünften.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt den Bürgern von Fladungen, ihr Vieh durch das Rhöngebirge zu treiben, bis diese Erlaubnis widerrufen werde. Damit werden sie aber auch verpflichtet, die Wege in gutem Zustand zu halten und nötige Baumaßnahmen durchzuführen.
Paul Narbe (Pauls Narb) verkauft den Burgstall mit dem Schafstall und den Rechten zum Schaftrieb sowie allem, was dazu gehört, dem Adelsgeschlecht von Rußwurm (den Riswvrmen). Aus ihrem Besitz fällt alles später an Balthasar von Steinau, genannt Steinrück, (Baltassarn Stainricken), der den kompletten Besitz für 1000 Goldgulden an Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift Würzburg verkauft.
Der Prior und Konvent des Klosters Birklingen streiten sich mit der Stadt Iphofen (Iphouen) wegen des Triebs und der Pfändung. Sie werden durch die Würzburgischen Räte vertragen. Ein weiterer Streitgrund zwischen den beiden Parteien ist der Kirchendienst in der Pfarrkirche St. Martin.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.