Obern Fladungen
03.05.1554
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt.
In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.
Exzerpt:
Obern Fladungen Anno 1554 den 3. Mayi verkaufft B. Melchior mit bewilligung seins Dombcapitels Contz von Rumrod erblich vnd zu vrthot, des Stiffts Burckstall zu Obern Fladungen mit Kemenaten, Hoffhaus, Scheuern, Ställen, Schafhaus, dem Keller darumb sampt dem hoff vnd Baumbgartten vmb die Kemnaten so weit das alles vmbfangen bebaut vnd vnbebaut statt, vnd fur aigen in auch den Schaffentrieb daselbsen wie et hernach dartzu alle vmb Jrde Wiesen, Anaker, lehen, krautgärten, Zins vnd Fron In gemelter Kemnaten vnd burgstall gehorige, alles mit seinen Rechten gerechtigkeiten, freyhaiten, herlichkaiten, Manschaften, nutzungen, gepreuchen, vnnd eingehorungen zu massen das alles etwan Pauls Narbe auchuolgends die Eluesswurnne, hernach aber Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen vnd der Stiffts Wirtzb. Jnnengehabt vmb gemessen welche Stuck alle (wie die Jn den Kauffuerschreybung austrucklichen benant) alle lautter aigen, allain die diesen so gehe vnser lieben frawen zu Fladungen zinse Ist zinslichen, vnd der alter so vff den Leuppisgraben Zeuht gibt ain vierthail Wachs gehnOber Fladung vnd die Langestreut die gehen Lichtenberg zinst vnd ainen jeden Pfarrherrn zu Melrichstatt zwolff mass frucht halb korn vnd halb habern Järlich fur die frucht zehend von dem gemelten Ackern zugeben schuldig ist. Vnd kommen solche verkhauffte stuck alle für 1250 fl. Jedoch das der von Rumrod die selben so offt ess zum fällen kompt vom Stifft zu Sehe vmb dreher lehen empfahe. Recepta in 2 contractuum Conradi fol. 422.
Kommentar:
Der Eintrag stammt von der Nachtragshand.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 249r, Schreiber:
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 2 contractuum Conradi f. 422
Digitalisat: