Heinrich Kaiser (Kaiser) überträgt seine freie Behausung in Arnstein (Arnstain), genannt das haus zum bok, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Hochstift Würzburg als Zinslehen zu einem jährlichen Zins von einem halben Gulden.
Graf Erasmus von Wertheim verkauft ein Haus, einen Hof und eine Scheune in Lauda (Lauden), welche die alte kellerei genannt wird, für 100 Gulden an Konrad von der Capeln. Mit Wissen Herzogs Otto II. von Pfalz-Mosbach befreit er dieses Anwesen von allen Abgaben. Ein Vorkaufsrecht behält er sich vor.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Melchior Sutzel von Mergentheim (Sutzel) dessen Haus in Lauda (zu Lauden am Kerchhof) für 400 Gulden.
Ein Arnsteiner Bürger mit Namen Kaiser (Keisser), ein Erbe des Heinrich Kaiser, verkauft Bischof Konrad von Thüngen das haus zum bock in Arnstein ohne Vorbehalte (zu urthat verkaufft).
Hans von Riedern (Riedern) verkauft Bischof Konrad von Thüngen eine Behausung und ein Burggut in Arnstein (Arnstain) mitsamt der zugehörigen Gütern, Gefällen und Nutzrechte, welche er zuvor als Lehen des Hochstifts innehatte, für 325 Gulden.
Hans Zirbel (Zirbel) erbt ein Haus auf dem neuen Eiermarkt auf dem Judenplatz, dessen jährlicher Bodenzins 18 Pfund beträgt, unter der Bedingung, dass es, falls die angrenzenden Häuser in Zukunft abgerissen werden, ebenfalls mit abgerissen werden soll.
Bezüglich der gekauften Häuser in Oberlauda (Obernlauden) schließt Anselm von Eltershofen (Anshelm Eltershofen) einen Vertrag mit der Gemeinde.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt Anselm von Eltershofen (Eltershofen), vier Häuser in Oberlauda (Oberlauden) zu kaufen. Diese Häuser darf er abbrechen und das Baumaterial behalten.
Stefan Eirig (Eirig) verschreibt als Abgabe für sein Haus dem Hochstift Würzburg einen unbebauten Weingarten, der einen Morgen groß ist. Dafür muss er nicht vier Metzen Korn an den Keller von Lauda (Lauden) entrichten.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.