Graf Poppo von Henneberg (Bop von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) geben Bischof Hermann von Lobdeburg ihr Dorf Albingshausen (Albingshausen) und erhalten es als Lehen des Hochstifts zurück.
Graf Johann II. von Wertheim trägt etliche Gülte vom wertheimischen Hof in Altertheim (Alterthaim) dem Hochstift Würzburg als Lehen auf, zudem das Burggut Homburg (Hohenberg) sowie Abgaben (gult, zinß) in Dertingen (Terdingen), Urphar (Urfahr), Lindelbach (Lind) und Eichel (Aichal).
Das Stift Ansbach gibt die Zehnten an der Helde und am Uptal in der Winterhäuser Gemarkung (Winterahauser auch) dem Hochstift Würzburg als Mannlehen zurück.
Bischof Johann von Grumbach schließt mit den Grafen, Herren und Rittern des Hochstifts Würzburg für drei Jahre ein Landfriedensbündnis. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, Verfolgung flüchtiger Verbrecher (Nacheil), Kriegszüge (Rais), militärische Unterstützung (Zutzug), Prozessrecht (Austrag), Lehen für Adelige und Geistliche, Hofgericht, Mannlehen, Landgericht, Brückengericht, Zenten, Lehensauftragungen, Beziehungen zu anderen Landfriedensbündnissen und Rechtsverfahren (Rechtvertigungen).
Die Dörfer Sommerhausen (Somerahausen), Winterhausen (Winterahausen) und Lindelbach (Lindelbach) gehen von den Herren von Hohenlohe auf die Herren von Limpurg über. Die Schenken Wilhelm und Friedrich von Limpurg (Schenck von Limpurg) tragen diese drei Dörfer sowie Gollhofen (Golhofen) dem Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg als Mannlehen auf, der ihnen im Gegenzug die Vogtei über das Stift Comburg (Camberg) überträgt.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Wilhelm und Friedrich Schenk von Limpurg übertragen die Dörfer Sommerhausen, Winterhausen, Lindelbach und Gollhofen dem Hochstift Würzburg und erhalten sie als Mannlehen zurück.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Nachdem die Dörfer Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach zuvor in den Besitz der Herren von Limpurg (Limpurg) gekommen sind, übertragen diese die Dörfer dem Hochstift Würzburg und empfangen jene als Mannlehen.
Sigmund von Gebsattel (Gebsatel Rack genant) einigt sich mit dem Kloster Tückelhausen (Duckelhausen() darauf, dass ihm und seinen Erben das Wiederkaufsrecht an einem Viertel des Zehnten in Acholshausen (Akelshausen) für 900 Gulden gestattet wird, unter dem Vorbehalt, dass sie dieses Zehntviertel nach Wiedereinlösung innerhalb eines halben Jahres dem Hochstift Würzburg zu Lehen (rittermanslehen) auftragen.
Philipp Truchsess von Wetzhausen (Truchsess von Wetzhausen) gibt die Marktgemeinde und das Schloss Langheim (Lanckhaim) sowie deren Zugehörige und Einwohner als freien Besitz dem Hochstift Würzburg und empfängt es vom Stift als Mannlehen. Dies geschieht mit der Zustimmung der Vormünder des Truchsess.
Die Brüder Philipp und Hans Esel (Esel) tragen Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte von Altenschönbach (alten Schonbach) samt Zugehörungen auf und erhalten es als Mannlehen.