Bezüglich der Einlösung verpfändeter Güter des Hochstifts Würzburg verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Widerlosung.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt Heinrich von Adolzhausen (Attoltzhausen) für seine Verdieste gegenüber dem Hochstift zwei Hufen in Eßleben (Aisleuben), welche für 100 Pfund Heller abzulösen sind. Zum Zeitpunkt des Eintrags befinden sich diese wieder im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 40, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1870.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und Abt Heinrich von Fulda vereinbaren landfriedensrechtliche Bestimmungen. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich des fuldisch Kirchhoff, des Salzgaus (Saltzgaw, um Salz, Rhön-Grabfeld), des Amtes Lichtenburg (Lichtenberg), Hennenberg erbhen, der Stadt Fulda (Fulda), Meiningen (Mainingen), Bad Neustadt an der Saale (Newenstatt), Karlstadt (Carlstatt), Landrecht, Verpfändungen sowie der Beherbergung von Feinden.
Monumenta Boica 46, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1905.
Gerlach von Hohenlohe verpfändet Sommerhausen (Somerahausen) sowie Winterhausen (Winterahausen) und Lindelbach (Lindelbach) an Andreas und dessen Bruder Karl Truchsess von Baldersheim (Truchsess) für 4000 Pfund Heller und 700 Gulden.
Gerlach von Hohenlohe verpfändet Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Lindelbach) für 800 Gulden an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber).
Engel, Wilhelm (Hg.): Urkundenregesten zur Geschichte der Städte des Hochstifts Würzburg (Regesta Herbipolensia III), Würzburg 1956.
Bischof Johann von Brunn schließt mit den Grafen, Herren und Rittern des Hochstifts ein Landfriedensbündnis für drei Jahre. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Hofgericht, Geleitsbruch, Lehensangelegenheiten, Prozessrecht (Austrag) bezüglich Bischof, Geistlichen und Adel sowie Verpfändung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für 24 Jahre mit Herzog Friedrich II. von Sachsen. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, militärischer Unterstützung, Prozessrecht, Geistlicher Angelegenheiten, Lehensangelegenheiten, Erbangelegenheiten, Verteilung von Kriegsbeute, Verpfändungen, Feinde, Geleit, Weistum und Schulden. Diese Einigung tritt jedoch erst 15. August 1449 in Kraft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für elf Jahre mit Pfalzgraf Ludwig IV. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, Lehensstreitigkeiten, Prozessrecht, Geleit, militärische Unterstützung, Aufteilung von Kriegsbeute, Verpfändung und der fürstlichen Pelikangesellschaft.
Sigmund von Gebsattel (Gebsatel Rack genant) einigt sich mit dem Kloster Tückelhausen (Duckelhausen() darauf, dass ihm und seinen Erben das Wiederkaufsrecht an einem Viertel des Zehnten in Acholshausen (Akelshausen) für 900 Gulden gestattet wird, unter dem Vorbehalt, dass sie dieses Zehntviertel nach Wiedereinlösung innerhalb eines halben Jahres dem Hochstift Würzburg zu Lehen (rittermanslehen) auftragen.
Über das Vorkaufsrecht an Hohenlandsberg (Landsburg) übergibt Bischof Lorenz von Bibra Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) eine Kopie. Nach dem Bauernkrieg von 1525 kommt es zwischen dem Würzburger Dompropst Friedrich von Brandenburg und Johann von Schwarzenberg zu einer Fehde. Johann von Schwarzenberg vermutet, dass Bischof Konrad von Thüngen seinen Dompropst unterstützt habe. Da seiner Ansicht nach das Original über den Verkauf von Hohenlandsberg nicht mehr vorhanden ist, stellt er auch das diesbezügliche Vorkaufsrecht des Bischofs in Frage. Auf einem Tag zu Windsheim soll ihm der Bischof innerhalb eines Monats das Original vorzeigen.