Der Bruder eines verstorbenen Lehnsmannes kann dessen Lehen übernehmen.
Die Burglehen sollen nur an die männlichen Nachkommen des Lehnsmannes verliehen werden.
Im Hochstift Würzburg existieren einige edle Lehen, die ausdrücklich nicht an die männlichen Erben des Lehnsmannes verliehen werde. Auf diese Weise tragen zum Beispiel die Herren von Wenkheim (Wenckhaim) den Schwanberg (Swanberg) zu Lehen. Fries erwähnt außerdem Irmelshausen (Irmenholdshausen).
Die unedlen Bürgers- oder Bauerslehen werden nur an die männlichen Nachkommen des Lehnsmannes verliehen. Aus Gnade und durch Verträge können jedoch auch Vertreter einer Seitenlinie das Lehen erben.
In den folgenden Orten wohnen Leute des Klosters Langheim (Closter Lanckhaim(), die den Erbschutz des Hochstifts Würzburgs genießen: Insgesamt handelt es sich um 161 Männer, davon vier in Eicha (Aich, zur Aiche) einer in Eichmühle (Aichmül), sechs in Altenhof (Altenhof), 15 in Autenhausen (Autenhausen), einer in Aumühle (Awmuol), sieben in Krumbach (Crumbach), sechs in Dietersdorf (Dietersdorf), 16 in Ober- und Unterelldorf (Ober- , Unter- Eltdorf), vier in Gemünda (Gmunde), fünf in Gleismuthhausen (Gleismuthausen), zehn in Gossenberg (Gossenberg), zwei in Hemmendorf (Hamendorf), drei in Hattersdorf (Hartersdorf), zwei in Hergramsdorf (Hergramsdorf), einer in Mertzbach (es bleibt unklar, ob das heutige Ober- oder Untermerzbach gemeint ist), 20 in Neuendorf (Newendorf), 15 in Neuses (Newenses), einer in Rothhof (Rodhof), zwölf in Rothenberg (Rotenberg), zwei in Schorkendorf (Schorckendorf), 15 in Watzendorf (Watzendorf), drei Höfe und ein Schäfer in Tambach (Tambach) und 14 in Witzmannsberg (Witzmansberg). Später werden noch zehn Mann in Holtburg (Holtburg), Ebern (Ebern), Pfarrweisach (Pfarrweisach) und Seßlach (Sesslach) dazugezählt.
Die Erbschaft des Würzburger Bürgers Hans Lantz (Lantz) wird verteilt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für 24 Jahre mit Herzog Friedrich II. von Sachsen. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, militärischer Unterstützung, Prozessrecht, Geistlicher Angelegenheiten, Lehensangelegenheiten, Erbangelegenheiten, Verteilung von Kriegsbeute, Verpfändungen, Feinde, Geleit, Weistum und Schulden. Diese Einigung tritt jedoch erst 15. August 1449 in Kraft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich mit Markgraf Albrecht Achilles I. von Brandenburg-Ansbach auf Lebenszeit. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich der Themen Kriegszüge, Lehen, Erbrecht, Eigentum, Räuberei und Landgericht.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 53 (1911), S. 1-154.
Obwohl die edlen Mannlehen beim Tod des Lehnsmannes auf die nächsten Verwandten übergehen, existierte eine Ausnahme: Wenn das Lehen erneuert und aus Gnade verliehen wird, können Einwände gegen die Vererbung des Lehens geltend gemacht werden. Ein solcher Fall ereignet sich zwischen Kurpfalz und Hessen in Mainz.
Hans Zirbel (Zirbel) erbt ein Haus auf dem neuen Eiermarkt auf dem Judenplatz, dessen jährlicher Bodenzins 18 Pfund beträgt, unter der Bedingung, dass es, falls die angrenzenden Häuser in Zukunft abgerissen werden, ebenfalls mit abgerissen werden soll.