Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Konrad IV. von Trimberg (Trimperg) fechtet die Verfügung seines Vaters Konrad III. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain), dem Hochstift Würzburg vermacht. Er einigt sich mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rone) als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Graf Johann II. von Wertheim trägt etliche Gülte vom wertheimischen Hof in Altertheim (Alterthaim) dem Hochstift Würzburg als Lehen auf, zudem das Burggut Homburg (Hohenberg) sowie Abgaben (gult, zinß) in Dertingen (Terdingen), Urphar (Urfahr), Lindelbach (Lind) und Eichel (Aichal).
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Ursula von Schwarzenberg und ihren Söhnen Michael und Wolf einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede von Eßleben (Aisleuben), welcher für 800 Gulden wieder abzulösen ist.
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Hans Zirbel (Zirbel) erbt ein Haus auf dem neuen Eiermarkt auf dem Judenplatz, dessen jährlicher Bodenzins 18 Pfund beträgt, unter der Bedingung, dass es, falls die angrenzenden Häuser in Zukunft abgerissen werden, ebenfalls mit abgerissen werden soll.
Georg Leidschacher (Laidschacher) verschreibt Bischof Konrad von Thüngen einen jährlichen Zins in Geldersheim (Geltershaim), zahlbar am Walpurgistag (1. Mai). Dieser kann für 1000 Gulden wieder abgelöst werden.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Anna von Schweigern (Swegerrin) einen jährlichen Zins von 100 Gulden im Dorf Eßleben (Aisleuben), welcher für 2000 Gulden wiedereinzulösen ist. Zum Zeitpunkt des Eintrags ist dieser bereits abgelöst.