Die Arnsteiner (Arnstain) Bürgerfamilie Wolf (Wolf) erhält die Erlaubnis, am Riedener Mühlbach (Rederbach) bei Mühlhausen (Mulhauser markung) im Amt Arnstein (Arnstain) eine neue Mühle zu bauen, die sie fortan vom Hochstift als Lehen empfangen sollen.
Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell schließen einen Vertrag, der letzterem den Bau einer Mühle in Winterhausen (Winterahausen) unter der Bedingung erlaubt, dass dadurch die Schifffahrt auf dem Main nicht behindert wird.
Es kommt zu einer Regelung wegen der Zentgerichtsbarkeit in Schweinfurt, Loch bei der Mulen (unklare Flur- oder Ortsbezeichnung), bei der heutigen Wüstung Hilpersdorf (Puchen zu Hilpersdorff), bei Geldersheim (Schopfen gen Geltersheim) und bezüglich der ehemaligen Straße bei Hilpersdorf. Laut einem späteren Schreiber ist auch der Main betroffen.
Dem Hochstift Würzburg und seinen Untertanen werden durch Übergriffe, Entführungen, Schatzungen, Raub, Mord und Brandanschlägen großer Schaden zugefügt. Daher beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, die Furte an der Wern (Wern), der fränkischen Saale (Sale) und dem Main (Main) abzuriegeln, Verstecke in den Wäldern zu beseitigen und eine gemeine Landwehr zu errichten. Ferner schreibt er an Wilhelm, Reinhard, Weiprecht und Moritz von Thüngen (Thungen), dass sie ihre Furte an der Saale abriegeln sollen. Diese teilen jedoch mit, keine Furt an der Saale zu haben.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg organisiert die Landwehr im Stift neu. Die Abschnitte umfassen das Gebiet des Kaltenlochs (Kaltenloch), den Gau (Gai), den Spessart (Spessart), das Gebiet an der Saale vor der Rhön und am Salzforst, den Raum um den Haßberg (Hasperg), den Bramberger Wald (Bramberger wald), den Steigerwald (Staigerwald) und die Gegend um Markt Bibart (Bibart).
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt den Bau einer Mühle bei Arnstein (in Arnstainer marck) am Fluss Schwabbach (Swapach) und regelt die Wasserzufuhr auf diese sowie auf die gemeine Stadtmühle.