Die Arnsteiner (Arnstain) Bürgerfamilie Wolf (Wolf) erhält die Erlaubnis, am Riedener Mühlbach (Rederbach) bei Mühlhausen (Mulhauser markung) im Amt Arnstein (Arnstain) eine neue Mühle zu bauen, die sie fortan vom Hochstift als Lehen empfangen sollen.
König Heinrich [VII.] erlässt ein Privileg (gemeint ist das Statutum in favorem principum). Er sichert darin den Fürsten zu, keine neuen Burgen oder neue Städte zu bauen, welche den Fürsten zum Nachteil gereichen würden. Dieses Privileg bestätigt sein Vater Kaiser Friedrich II. ein Jahr später. Auch in den Gebieten der geistlichen Herren soll keine neue Burg oder neue Stadt durch den König errichtet werden.
Auf Befehl von Papst Innozenz IV. wird mit Heinrich Raspe, dem Landgrafen von Thüringen, ein Gegenkönig zu Kaiser Friedrich II. gewählt. Der neue König gibt dem Hochstift Würzburg am Tag nach seiner Wahl die Freiheit, dass Bischof Hermann von Lobdeburg und seine Nachfolger für immer von neuen Gebäuden und Befestigungen sowie Konflikten (irrungen oder verhinderungen) unbeschwert sein sollen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Graf Wilhelm von Henneberg gibt den Ort Aschenhausen, in der Grafschaft Henneberg gelegen, als Lehen an Konrad von Uetterodt (Utenrode). Jener beginnt, am dortigen Schloss Baumaßnahmen durchzuführen, was ihm jedoch vom Hochstift Würzburg verboten wird.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Konrad von Weinsberg (Weinsperg) und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess (Truchseß) von Baldersheim teilen den Ort Aub (Awe) unter sich auf. Als Trennlinie fungiert die Achse vom Unteren zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte untereinander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern von Fritz von Baldersheim ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
Die Marienkapelle auf dem Berg bei Laudenbach (Lautenbach an der Thauber) entwickelt sich zu einem Wallfahrtsort. Bischof Johann von Brunn weist den Frühmessner von Laudenbach an, die Einnahmen der Kapelle zu entnehmen und davon die Kirche zu bestellen und Baumaßnahmen durchzuführen. Über die Verwendung der Einkünfte soll er jährlich eine Rechnung vorlegen und dem Bischof 25 Gulden übergeben.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt den Bau einer Mühle bei Arnstein (in Arnstainer marck) am Fluss Schwabbach (Swapach) und regelt die Wasserzufuhr auf diese sowie auf die gemeine Stadtmühle.
Papst Leo X. erteilt den Dominikanern in Augsburg (Augspurg) einen Ablass zum Kirchenbau, welchen Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.