Hans Truchsess von Baldersheim (Truchseß von Baldershaim) vereinbart mit den Herren von Weinsberg (Weinsperg), dass er seinen Anteil an der Herrschaft über Aub (Awe) keinem Fürsten, keiner Reichstadt und auch nicht dem Reich überlassen solle, sondern stattdessen seinen Anteil an die Herren von Weinsberg verkaufen wolle.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Konrad von Weinsberg (Weinsperg) und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess (Truchseß) von Baldersheim teilen den Ort Aub (Awe) unter sich auf. Als Trennlinie fungiert die Achse vom Unteren zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte untereinander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern von Fritz von Baldersheim ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
Reinhard Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, der Sohn des Fritz Truchsess von Baldersheim, gibt seinen Anteil an der Stadt Aub Otto II. von Pfalz-Mosbach zu Lehen. Dazu gehören das Reichelsburger Holz (Raigelberger holtz), Balbach (Balbach; unklar, ob Ober- oder Unterbalbach), Lipprichhausen (Lieprichtshausen) und Baldersheim (Baldershaim).
Die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen von Baldershaim) sitzen als Dienstmänner der Herren von Weinsberg (Weinsperg) zu Reichelsburg (Raigelberg). Sie tragen als Mannlehen den Sitz zu Baldersheim (Baldershaim), einen Fuder Wein vom Zehnten zu Balbach (Balbach; unklar, ob Unter- oder Oberbalbach), einen Wald in der Nähe der Reichelsburg (ain holtze am Raigelberg), ein Gut zu Burgerroth (Burgenrode) und einen Weinberg am Altenberg (Altenberg).
In Aub (Awe) hat es einst zwei Schulheißen und zwei Gerichtsorte gegeben. Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg), Klaus Zobel von Guttenberg (Zobel von Gutenberg) und Georg Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, die Inhaber des Ortes, einigen sich auf einen Schulheißen und ein Gericht für den ganzen Ort.
Georg Truchsess von Baldersheim (Truchsess zu Baldershaim) übergibt die Burg Aub (Awe), seinen Anteil am Ort sowie etliche Gefälle und Nutzungsrechte für 1000 Gulden dem Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen.
Georg Truchsess (Truchsess) von Baldersheim trägt ein Viertel an der Stadt Aub als ein Lehen der Pfalzgrafen Ludwig V. und Friedrich II. Der Truchsess von Baldersheim empfängt diesen Anteil an der Stadt als Lehen von Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die halbe Stadt Aub (Awe), die zuvor den Herren von Weinsberg (Weinspergisch) gehört hat, von Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein (Konigstain) und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hat zuvor als geborene von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub erhalten. Von diesem Geschäft sind laut Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Burg und Kellerei Reichelsburg (Raigelsberg), die Hälfte von Aub (Aw), das Dorf Baldersheim (Baldershaim) und Besitzungen in Burgerroth (Burgernrot), Biberehren (Biberehrn), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Geykonigshoven), Lipprichhausen (Liprichshausen), Buch, Niedersteinach (Buchstainach; fälschlicherweise zusammengeschrieben), Gelchsheim (Gulichshaim), Euerhausen (Eurhausen), Langensteinach (Langen Stainach), Freudenbach (Fraidenbach), Frickenhausen (Frikenhausen), die Deutschordenskommende Würzburg (Teuschhaus zu W.), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Goßmannsdorf (Goßmansdorf), geistliche und weltliche Lehen sowie Mergentheim (Mergethaim).
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Würzburger Anteil an der Bede zu Aub (Aw) für 12000 Gulden an Sigmund Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim). Der Truchsess erhält jährlich 60 Gulden als Zins, bis der Bischof die Bede wieder ablöst.