Die Burg Lichtel (Liehental) kommt in den folgenden Jahren an die Herren von Weinsberg (Weinsperg). Die genaueren Umstände kann Fries jedoch nicht in den Kanzleiunterlagen ausfindig machen.
Borchardt, Karl: Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation (Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 37), Neustadt a. d. Aisch 1989.
Bischof Johann von Egloffstein und die Nürnberger Burggrafen Johann und Friedrich schließen ein Bündnis, die Burg Lichtel (Liehental), die im Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) ist, durch Verhandlungen rechtlich oder freuntlich an sich zu bringen. Davon ebenfalls betroffen sind die Schlösser Habelsee (Haboltzhaim), Endsee (Entsee), Nordenberg (Nortenberg) und Gammesfeld (Gaumesvelt).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Bischof Johann von Brunn garantiert Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu Weinsberg), dass nach dessen Tod entweder sein Sohn, oder seine Tochter, sollte diese die Frau des Herzog von Sachsen sein, sowie ihren Erben die zuvor genannten Lehen erhalten. Das Öffnungsrecht bleibt weiterhin dem Stift Würzburg vorbehalten.
Die Truchsesse von Baldersheim (Truchsesse von Baldershaim) übergeben den Herren von Weinsberg (Weinsperg) das Dorf Lipprichhausen im Amt Reichelsburg (Liprichshausen, ain dorf im ambt Raigelberg gelegen, sunst recht Luitburghausen genant) als erbliches Lehen. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind Balbach (Balbach; unklar, ob Ober- oder Unterbalbach), der Reichelsburger Wald (Raigelbergerholtz), Burgerroth (Burgernrod), Aub (Aw) und Baldersheim (Baldershaim).
Michael Rummel (Rummel) aus Riedenheim (Riedhaim), ein weinbsergischer Leibeigener, wird gegen den würzburgischen Leibeigenen Michael Senftig (Senftig) getauscht und der Riedenheimer (Rieden) Bede unterstellt.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet die Verwendung von Goldgulden im Gebiet des Hochstifts, es sei denn sie stammen von einem der vier Kurfürsten: Herzog Albrecht von Sachsen (herzogen zu Sachsen Marggraue Albrechten), Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg (Marggraue Fridrichen), Herzog Sigmund von Österreich (Hertzog Sigmunden von Ostereich) und Herzog Otto von Bayern ( Herzog Oten von Bairen). In der Warnung inbegriffen sind außerdem alte Baseler Münzen (Basler), Frankfurter Münzen (Frankfurter), Münzen der Herren von Weinsberg (Weinsperger) sowie alte Münzen aus Nürnberg (Nurenberger), Köln (Cölner) oder Werder (Werder).
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die halbe Stadt Aub (Awe), die zuvor den Herren von Weinsberg (Weinspergisch) gehört hat, von Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein (Konigstain) und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hat zuvor als geborene von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub erhalten. Von diesem Geschäft sind laut Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Burg und Kellerei Reichelsburg (Raigelsberg), die Hälfte von Aub (Aw), das Dorf Baldersheim (Baldershaim) und Besitzungen in Burgerroth (Burgernrot), Biberehren (Biberehrn), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Geykonigshoven), Lipprichhausen (Liprichshausen), Buch, Niedersteinach (Buchstainach; fälschlicherweise zusammengeschrieben), Gelchsheim (Gulichshaim), Euerhausen (Eurhausen), Langensteinach (Langen Stainach), Freudenbach (Fraidenbach), Frickenhausen (Frikenhausen), die Deutschordenskommende Würzburg (Teuschhaus zu W.), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Goßmannsdorf (Goßmansdorf), geistliche und weltliche Lehen sowie Mergentheim (Mergethaim).
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.