Leibeigene Leute sind die Männer und Frauen, die ihrer Obrigkeit in der Art und Weise verpflichtet sind, dass sie sich aus Gewohnheit und Recht keinem anderen Herren unterstellen oder verpflichtet sein dürfen. Werden sie von ihrem Leibherren aus der Leibeigenschaft entlassen, können sie von anderen Herren angenommen werden.
In Homburg am Main (Hohenburg am Main) gilt das Recht, dass sich Männer und Frauen, die einem fremden Leibherren verpflichtet sind, wenn sie sich dort niederlassen und nach Jahr und Tag nicht von ihm zurückgefordert werden, durch die Annahme des Bürgerrechtes der Leibeigenschaft ledig machen können.
Im Amt und der Stadt Homburg am Main (Hohenburg) ist es üblich, dass ein Leibeigener, dem die Erlaubnis erteilt wird, durch Kauf oder Wechsel unter eine andere Herrschaft zu ziehen, dem Hochstift Würzburg eine nachsteuer auf all seine Güter, die er mitnimmt, und auf den Wechsel oder das Kaufgeld entrichten muss. Diese Abgabe beträgt zehn Prozent der jeweiligen Summe.
Nach dem Bericht von Karl Schmid (Schmid), Keller zu Homburg am Main, werden zwischen dem Hochstift Würzburg und den Grafen von Wertheim jeweils nur leibeigene Männer gegen leibeigene Männer und leibeigene Frauen gegen leibeigene Frauen getauscht. Kann ein Leibeigener nicht getauscht werden, müssen die Männer drei Gulden und die Frauen vier Gulden bezahlen, um sich aus ihrer Würzburger Leibeigenschaft zu lösen. Die geborenen Kinder bleiben weiterhin Leibeigene des Hochstifts Würzburg. Diese Praxis ist jedoch kein verbindliches Recht.
Wenn sich ein Leibeigener, der in Königshofen (Tauberkunigshoven) lebt, aus der Leibbede herauskaufen will, muss er ungefähr so viel bezahlen, wie sein bestes Hemd wert ist. Eine Frau soll etwas mehr bezahlen. Die jährliche Leibbede beträgt für die Männer eine festgesetzte Summe. Die Frauen müssen einmal im Jahr ein Leibhuhn geben.
Das Dorf Riedenheim (Rieden) gehört zum Amt Röttingen (Rötingen). Jährlich geben die Bewohner 25 Gulden in Gold als Abgabe (Leibbede). Zwei Drittel dieser Summe zahlen die Leibeigenen, von denen jeder nach seinen Verhältnissen seine Abgaben entrichtet. Ein Drittel des Betrags geben die Bauern (Hubner) im Dorf Riedenheim. Die Leibeignen müssen dem Keller zusätzlich im Jahr ein Leibhuhn oder sechs Pfennige geben. Über die Abgaben der Leibeigenen führt der Keller eine Liste. Der Schulheiß und der Dorfmeister von Riedenheim entlassen Michael Rimel (Rimel) für fünf Gulden und Hans Kamprecht (Kamprecht) aus Hopferstadt (Hopferstat) für zehn Gulden aus ihrer Leibeigenschaft. Für die Zukunft wird dem Schultheißen und dem Bürgermeister dies jedoch verboten, da dem Hochstift Würzburg dadurch die Abgabe beim Tod der Leibeigenen entgeht. Daher sollen der Schultheiß und der Dorfmeister diejenigen Leibeigenen, die sich aus ihrer Leibeigenschaft lösen wollen, an den Landesfürsten (Landsfursten) verweisen. Der Leibherr entscheidet zudem selber, ob er das Geld, das für die Freilassung aus der Leibeigenschaft gezahlt wird, behält, oder ob er es für die Minderung der gesamten Leibbede verwendet. Von einem späteren Schreiber wurde die Bemerkungen unter das Regest gesetzt, dass es keine Leibeigenen in Riedenheim mehr gäbe und stattdessen die Hübner die Leibbede in Höhe von 25 Gulden in Gold alleine entrichten müssen.
Appolonia Kraft (Crafftin), die zum Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlässt für 150 Gulden die ganze Gemeinde zu Lauda (Lauden) aus ihrer Leibeigenschaft. Der spätere Schreiber nennt außerdem weitere befreite Leibeigene aus dem Amt Lauda und verweist auf die entsprechenden Stellen im Liber diversarum formarum Conradi 2: Wolf Steinbach (Steinbach) aus Lauda (Lauden): f. 16; Stefan Eilham (Eilham) aus Lauda: f. 16; Wolf Hebensteit (Hebenstreit) aus Lauda: f. 16; Katharina Schnur (Schnurin) aus Königshofen: f. 17 (Der Name ist durchgestrichen); Elisabeth Taube (Taube): f. 17 (Der Name ist durchgestrichen; Barbara Geiling (Gayling): f. 17; Katharina Eckhart (Eckhartin) aus Lauda: f. 17; Lorenz Schnur (Schnur) aus Grünsfeld (Grunsfeldt): f. 39; Bastian Neckermann (Neckerman, der Name ist durchgestrichen); Klaus Hartmann (Hartmann) aus Markelsheim (Marckelshaim): f. 59; Lorenz Hein (Hein) aus Lauda: f. 86; Anna Baunach (Baunachin) aus Helmstadt (Helmstatt): f. 110; Johann Eirich (Hans Eyrich) aus Lauda: f. 135; Fritz Baurig (Buwrig) aus Bischofshofen (Bischovshoven): f. 187, und Anna Klinglein (Clinglain) aus Distelhausen (Distelhausen): f. 228.
Im Tausch gegen Michael Philipp (Philip), einem Leibeigenen der Grafen von Wertheim, ist Lienhard Bergmann (Bergman), ein Leibeigener der Röttinger Leibbede, von Bischof Melchior Zobel entlassen worden.
Katharina Baunach (Baunachin) wird geboren, ohne dass sie der Leibeigenschaft angehört.