Nach dem Bericht von Karl Schmid (Schmid), Keller zu Homburg am Main, werden zwischen dem Hochstift Würzburg und den Grafen von Wertheim jeweils nur leibeigene Männer gegen leibeigene Männer und leibeigene Frauen gegen leibeigene Frauen getauscht. Kann ein Leibeigener nicht getauscht werden, müssen die Männer drei Gulden und die Frauen vier Gulden bezahlen, um sich aus ihrer Würzburger Leibeigenschaft zu lösen. Die geborenen Kinder bleiben weiterhin Leibeigene des Hochstifts Würzburg. Diese Praxis ist jedoch kein verbindliches Recht.