Nach dem Bericht von Karl Schmid (Schmid), Keller zu Homburg am Main, werden zwischen dem Hochstift Würzburg und den Grafen von Wertheim jeweils nur leibeigene Männer gegen leibeigene Männer und leibeigene Frauen gegen leibeigene Frauen getauscht. Kann ein Leibeigener nicht getauscht werden, müssen die Männer drei Gulden und die Frauen vier Gulden bezahlen, um sich aus ihrer Würzburger Leibeigenschaft zu lösen. Die geborenen Kinder bleiben weiterhin Leibeigene des Hochstifts Würzburg. Diese Praxis ist jedoch kein verbindliches Recht.
Etliche Leibeigene des Amtes Jagstberg (Jagsperg) wohnen außerhalb der Stadt Jagstberg, auch in Dörfern des Deutschen Ordens, der Herren von Hohenlohe, des Klosters Schöntal (Schoental), derer von Stetten und weiteren. Die Namen der Leibeigenen können beim Amtmann und beim Keller eingesehen werden.
Die Leibeigenen der ersten Bede im Amt Lauda (Lauden) heißen Hofleute (Hoffleute). Von ihnen gehören etwa 40 Frauen und Männer zum Amt Lauda. Der Keller hat ihre Namen und ihre Wohnung in einem Register verzeichnet. Keiner von ihnen wohnt im Ort Lauda selbst, sondern mindestens zwei Meilen von Lauda entfernt im Amt. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn geben. Nach ihrem Tod wird das beste Kleid als Steuer verlangt. Ein verheirateter Mann entrichtet jährlich die Leibbede. Ihre Höhe richtet sich nach seinem Vermögen. Sie beträgt jedoch nicht mehr als ein altes Pfund. Gewöhnlich sind es 13, 20 oder 24 Pfennige. Nach dem Tod des Leibeigenen muss das beste Hemd abgegeben werden. Die Männer kommen immer am 26. Dezember, dem Tag des heiligen Stephan, nach Lauda und bezahlen ihre Leibbede von ca. zwei Gulden. Danach erhalten sie vom Keller eine Mahlzeit. Die Männer sind verpflichtet, dem Keller bei diesem Anlass mitzuteilen, welcher von den Leibeigenen verstorben ist und wer neu geboren wurde.
Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt für jährlich 10 Gulden die Wüstung Berkes der Bürgerschaft von Meiningen (Mainungen). Der Betrag soll jährlich zu Weihnachten an die Kellerei gezahlt werden.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.
Das Augustiner-Chorherren-Kloster Birklingen wird im Bauernkrieg unter der Führung des Hauptmanns Konrad Krön (Crön), Keller von Iphofen (Iphoven), geplündert, zerstört und verbrannt.
Hans Boxberger (Bocksberger), Keller von Königshofen im Grabfeld (Konigshoven im Grabveld), übergibt Bischof Konrad von Thüngen etliche Güter, die sich im Besitz von Klaus Spor (Spor) befanden und wegen dessen Beteiligung am Bauernkrieg eingezogen worden sind. Bischof Konrad von Bibra gibt diese Güter nach erfolgter Fürbitte an Klaus Spor zurück. Diese Güter liegen in Königshofen im Grabfeld und in Burghausen (Burghaussen).
Bischof Melchior von Zobel übergibt erblich Michael Werner (Werner), Stadtschreiber von Iphofen (Iphoven), 3 Morgen Wiesen in der Gemarkung von Mainbernheim (Mainbernhaimer markhung), die einst dem Kloster Birklingen (Birklingen) gehörten. Dafür muss er jährlich 20 Pfennige, 1 Fastnachtshuhn und den Handlohn in die Kellerei geben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelsstadt verkauft die steinerne Vierung der Kemnate hinter der Pfarrkirche am Dorfgraben an Oswald Hauswirt (Hauswirt), dem Keller zu Röttingen, und seinen Erben. Der Kaufpreis beträgt einmalig 200 Gulden sowie jährlich 29 Pfennige und Fastnachtshühner. Außerdem erhält der Pfarrer drei Pfund sieben Pfennig und einen gebührlichen Handlohn.