Bischof Gerhard von Schwarzburg nimmt 3000 Heller von dem Domherren Johann Hofwart (Hanns Hofwart) und seinem Bruder Erkinger (Erckinger) und verpfändet ihnen dafür 100 Heller jährlich auf der Kellerei des Stifts zu Heidingsfeld und 100 Malter Korn auf dem Amt Ingolstadt.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Bischof Johann von Brunn gibt Ritter Apel von Lichtenstein das Dorf Herbelsdorf (Herbelsdorf) im Amt Ebern (Ebern) zum Schloss Lichtenstein und verschreibt es ihm.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Bischof Johann von Brunn erstellt mit Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) eine neue Verschreibung. Kaspar IV. und seine Erben dürfen die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat samt Kellerei zu Neustadt (Newenstat) die nächsten elf Jahre innehaben und nutzen. Dafür müssen sie in jedem dieser elf Jahre 1000 Gulden zahlen, das macht eine Summe von 11000 Gulden. 717 Gulden müssen sie an die Herren von der Tann (von der Thann) allgemein zahlen, dem Domherren Heinrich (Hainrichen domheren), den Gebrüdern Friedrich und Sebastian (Fritzen vnd Bastian gebrüderen) und ihren Erben, ferner Georg, Heinrich, und Katharina (Georgen, Hainrichen, Carinsen) und weiteren ihrer Geschwister von der Tann hingegen 4483 Gulden im Einzelnen. Außerdem haben sie 2000 Gulden an Sintram von der Kere (Sintramen von der Kere), 2000 Gulden an Karl von Bibra (Carln von Bibra) sowie 550 Gulden an Vollbrecht von Münster (volprechten von Munster) zu zahlen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Da Bischof Johann von Brunn große Geldnot hat, leiht er sich 1200 Gulden von Karl Truchsess von Rotenstein (Carl Trugsess zum Rotenstain) und verschreibt ihm dafür die Kemenaten Burg und Behausung samt der Kellerei und dem Bauhof zu Haßfurt auf Wiederlösung. Seine Erben Heinrich und Michael Truchsess von Rotenstein (Hainzt vnd Michel die Trugsessen) bewilligen Bischof Rudolf von Scherenberg eine Reduktion der Hauptsumme um 500 Gulden und übergeben ihm dafür ein Revers.
Michael Truchseß von Wetzhausen (Michel Trugsess von Wetzhausen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 6000 Gulden. Bischof Rudolf verschreibt ihm im gegenzug 300 Gulden jährliche Zinsen auf der Kellerei zu Haßfurt (Hasfurt). Diese 6000 Gulden werden zwei Jahre später wieder abgelöst.
Johann Kitzinger (Hanns Kitzinger), Kellerer zu Großlangheim (Grossen Lanckhaim) schuldet dem Stift 799 Gulden und 116 Malter Hafer. Er verbürgt sich, diese zu bezahlen.
Bischof Melchior befiehlt den Kellerern im Amt kein Holz zu verkaufen, oder es als Handlehen zu verleihen. Sie dürfen bis auf weiteres Gefälle nur in Absprache mit dem Amtmann, der es in das Register einträgt, einnehmen. Die Gefälle verändern ihren Wert.