Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters Langheim 1000 Pfund Heller. Damit löst er das an Konrad von Heßberg (Hespurg) verpfändete Gericht und die Vogtei zu Baunach (Baunach) ab. Im Gegenzug verpfändet der Bischof dem Abt und dem Konvent das Zehntrecht, das bürgerliche Gericht und das peinliche Gericht über die am Tambach (Dampach) gelegenen langheimischen Dörfer, Leute und Güter. Diese Dörfer heißen: Triebsdorf (Tribesdorf), Schorkendorf (Schurckendorf), Witzmannsberg (Witzmansberg), Hergramsdorf (Harmsdorf ober und unter), Altenhof (Altenhof), Krumbach (Crumpach), Neundorf (Newendorf), Rothenberg (Rotenberg), Oberelldorf (Elttorf), Muggenbach (Mochenbach), Uttenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz), Unterelldorf (Nider-Eltdorf), Gleismuthhausen (Glessmutshausen), Hackdorfhof (Hackdorf), Gemünda (Gemünden), Eicha (zu der Aich), Truschenhof (Druschendorf), Messenfeld (Messenfeld), Obermerzbach (Obern-Martzbach) und Rentweinsdorf (Rentwigsdorf). Das Gericht solle gehalten werden durch einen Konversen der Langheimer oder einen weltlichen Würzburger. Ferner stimmen die Langheimer zu, dass dieser Mann von den Einwohnern dieser Dörfer und Güter keine Bede (Bethe), Schatzung (Schatzung), Schanksteuer (Schenck), Forderung (Fuerterung), Strafe (Straff), Buse (Bues) oder anderen Abgaben (Beschwer) nehmen dürfe. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern) und Medlitz (Medlitz) betroffen.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel (Wolfskel) eine Weingült von zwei Fuder, 24 Morgen Wiese sowie weitere Nutzungsrechte unter anderem auf Höfen, Häusern, Hofstätten, Weingärten und Zehnten sowie das Recht (freihait) an zwei Höfen in und bei Winterhausen (Winterahausen) samt Bewohnern, Nutzungen, Gefällen und Rechten. Zum Zeitpunkt des Eintrags sind diese Güter allerdings nicht mehr im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet einen Hof in Eßleben (Aisleuben) in der Nähe des Kirchhofes samt Gefällen und Gerechtigkeiten für 1440 Pfund Heller an die Gebrüder Eberhard und Friedrich von Wolfskeel (Wolfskell).
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Bauer, Robert: 1200 Jahre Eßleben. Ein Heimatbuch, Eßleben 1971.
Der Bauhof zu Lauda hat dem Hochstift Würzburg gehört, bevor Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach die Besitzrechte ausübt. Er verleiht den Hof an Peter Hofmann (Hoffman) und Hans Baier (Bair) mit Erbrecht. Zusammen müssen sie jährlich 32 Malter Korn und Weizen sowie 18 Malter Hafer an den so genannten alten Berg entrichten, ferner müssen sie einen Wagen bereithalten. Wenn der Würzburger Bischof nach Lauda kommt, sollen sie ihm 15 Pferde stellen. Dafür dürfen die Besitzer Bau- und Brennholz schlagen.
Graf Johann II. von Wertheim trägt etliche Gülte vom wertheimischen Hof in Altertheim (Alterthaim) dem Hochstift Würzburg als Lehen auf, zudem das Burggut Homburg (Hohenberg) sowie Abgaben (gult, zinß) in Dertingen (Terdingen), Urphar (Urfahr), Lindelbach (Lind) und Eichel (Aichal).
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Abt und dem Konvent zu Langheim, einen Hof in Seßlach (Sesslach) zu errichten. Dies bestätigt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg.
Bischof Lorenz von Bibra regelt vertraglich, auf welche Weise der Bewirtschafter des Bronnbacher Hofs in Allersheim (Brunbachischen hof zu Aldershaim) dem Inhaber von Schloss und Amt Ingolstadt (Ingelstat) Frondienst leisten muss.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von den Kindern des verstorbenen Kaspar Zindel (Zindel) die Hälfte des Dorfes Eßfeld (Aisfeld) sowie den dortigen Fronhof und den Burgstall für 1500 Gulden.
Wenzel von Wolfskeel (Wolfskele), dessen Sohn Wenzel und ihr Verwandter Richard übertragen ihr Viertel am Dorf Eßfeld (Aisveld) als Mannlehen an Bischof Lorenz von Bibra, woraufhin dieser Richard seine Schulden in Höhe von 200 Gulden erlässt. Außerdem vergleichen sich Wenzel, Wend und Richard mit ihrem Verwandten Weiprecht bezüglich der Burg Reichenberg (Richenberg) mit dem Ergebnis, dass er ihnen sein Viertel überlässt. Auf diese Weise erhalten Wenzel, Wend und Richard die Hälfte an Eßfeld sowie den Fronhof und den Burgstall. Ihre Hälfte am Ort verkaufen sie für 1600 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.