Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Herren von Hohenlohe haben einst den Zehnten von Mergentheim (Mergethaim) als Lehen vom Hochstift Würzburg getragen. Die Herren Gottfried und Konrad von Hohenlohe erreichen durch ihre Bitte, dass Bischof Dietrich von Homburg diesen Zehnten dem Deutschen Orden übereignet. Im Gegenzug tragen die von Hohenlohe etliche Güter in Bütthard (Buthert, vor alter Bodriet oder Butriet genant) und anderswo als Lehen auf. Dies betrifft Güter in Lichtel (Liehental), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Allersheim (Aldershaim), Weikersheim (Weikershaim), Stuppach (Stubach), Eltershoven, Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Wenn Althausen dann: Althausen bei Mergentheim
Monumenta Boica 45, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Konrad I. von Hohenlohe-Brauneck trägt verschiedene Einkünfte im Dorf Elpersheim (Eltersheim etwan Altersheim itzund Elpershaim) Bischof Dietrich von Homburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf. Laut der Nachtragshand werden diese Einkünfte dem Deutschen Orden übereignet. Dies betrifft auch: Den Zehnten zu Mergentheim (Zehenden zu Mergethaim), verschiedene Güter in Lichtel (Lichental, Harrbach (Harbach), Stalldorf (Staldorff), Bütthard (Buterieth), Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaim), Weikersheim (Weickershaim), Stuppach (Stubach), Neunkirchen (Newkirchen), Apfelbach (Apfelbach).
Bischof Dietrich von Homburg freit auf Bitten der Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (Gotfrid vnd Conrad von Hohenlohe) dem Deutschen Orden den Zehnt zu Bad Mergentheim und erhält im Gegenzug ein Gut zu Großharbach (Harbach), das jährlich 6 Pfund Ertrag einbringt.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe ( her Gotfrid vnd her Conrat gebrüdere von Hohenloe) übergeben dem Stift Würzburg mehrere Nutzungsrechte zu Neunkirchen (Neukirchen) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) als Lehensauftragung an Bischof Dietrich von Homburg und erhalten diese von ihm als Mannlehen zurück.
Den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) tragen die Herren von Hohenlohe (heren von Hohenlohe) vom Stift zum Mannlehen. Auf Bitte Gottfrieds I. von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) und seines Bruders Konrad I. von Hohenlohe (Conraten von Hohenlohe) überträgt Bischof Dietrich von Homburg das Lehen an den Deutschen Orden. Im Gegenzug tragen die Hohenloher dem Hochstift andere ihrer Güter an und erhalten diese als Mannlehen zurück.
Bischof Andreas von Gundelfingen bezeichnet die von Hohenlohe als Landherren des Stifts Würzburg. Der Bischof von Würzburg übt den Wildbann über das gesamte Herzogtum Franken aus und darf ebenfalls anderen Personen dieses Recht zugestehen. Bischof Andreas von Gundelfingen erlaubt seinen Vettern Herrn Andreas von Hohenlohe-Brauneck (heren Andres von Brauneck) und Herrn Konrad von Hohenlohe-Brauneck (hern Conrad von Hohenlohe) in den Wäldern ihrer Herrschaft nach hohem und niederen Wild zu jagen.