Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des fünften Erzpriesters fallen zwei Landkapitel. Das eine Landkapitel ist Ochsenfurt (Ochsenfurt) und das andere ist Bad Mergentheim ( Mergethaim). Zum Landkapitel Ochsenfurt gehört auch die Pfarrei St. Burkard mit dem umliegenden Stadtteil und noch einigen anderen Pfarreien. Das Landkapitel Bad Mergentheim war zuvor in Weikersheim ( Weickardshaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Bischof Dietrich von Homburg übergibt den Zehnt zu Bad Mergentheim (Mergethaim) auf Bitten der Herren von Hohenlohe, den bisherigen Lehenträgern, dem Deutschen Orden. Die Herren von Hohenlohe tragen dafür etliche ihrer Güter zu Lichtel (Liental) dem Hochstift als Mannlehen auf. Weitere betroffene Orte sind Großharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Bütthard (Butriet), Allersheim (Allershaim), Weikersheim (Weikhartshaim), Stuppach (Stoppach), Althausen (Althausen), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach).
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Borchardt, Karl: Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation (Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 37), Neustadt a. d. Aisch 1989.
Klebes, Bernhard: Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft 1219/20 - ca. 1525 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 58), Marburg 2002.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Konrad I. von Hohenlohe-Brauneck trägt verschiedene Einkünfte im Dorf Elpersheim (Eltersheim etwan Altersheim itzund Elpershaim) Bischof Dietrich von Homburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf. Laut der Nachtragshand werden diese Einkünfte dem Deutschen Orden übereignet. Dies betrifft auch: Den Zehnten zu Mergentheim (Zehenden zu Mergethaim), verschiedene Güter in Lichtel (Lichental, Harrbach (Harbach), Stalldorf (Staldorff), Bütthard (Buterieth), Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaim), Weikersheim (Weickershaim), Stuppach (Stubach), Neunkirchen (Newkirchen), Apfelbach (Apfelbach).
Bischof Dietrich von Homburg freit auf Bitten der Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe (Gotfrid vnd Conrad von Hohenlohe) dem Deutschen Orden den Zehnt zu Bad Mergentheim und erhält im Gegenzug ein Gut zu Großharbach (Harbach), das jährlich 6 Pfund Ertrag einbringt.
Herr Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebelhart von Hohenlohe zu Brauneck) besitzt ein Drittel an Jagstberg (Jagsperg) und wenige andere Stücke als Lehen vom Stift Würzburg. Als er in der Regierungszeit Bischof Manegold von Neuenburgs stirbt, empfangen seine Witwe Adelheid und ihr Sohn Ulrich (Adelhait vnd ir sune her Vlrich von Hohenlohe) dieses Lehen für sich und ihre männlichen Erben als Mannlehen. Kurz darauf verstirbt Bischof Manegold. Ulrich von Hohenlohe erhält das Drittel an Jagstberg von seinem Nachfolger, Bischof Andreas von Gundelfingen
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Graf Johann von Hohenlohe hält in einer Schrift folgendes fest: Die Leibeigenen, die aus den Ämtern Jagstberg (Jagsperg) und Röttingen (Rotingen) nach Weikersheim (Weickershaim) ziehen, müssen ihre Leibbede an diese Ämter weiterhin entrichten. Die Leibeigenen, welche von den leibeigenen Frauen geboren werden, die bereits in Weikersheim wohnen, aber zu den genannten Ämtern gehören, müssen an das entsprechende Amt nur ein Leibhuhn entrichten. Nach dieser Art und Weise wird auch mit den Leibeigenen verfahren, die dem Grafen von Hohenlohe als Leibherren unterstehen und die in den Ämtern Röttingen und Jagstberg wohnen.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.