In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Die Stadt Röttingen (Rottingen die Stat) halten die Herren von Hohenlohe als Fuldisches Lehen. Als sie sie dem Stift Würzburg verkaufen, verpflichten sich Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna, die Stadt vom fuldischen Anspruch zu lösen und geben Otto von Wolfskeel bis zur Lösung Rechte und Einkünfte an Burgen Langenburg (Langenberg) und Lichteneck (Lichteneck) sowie der Stadt Ingelfingen (Stat Ingelfingen) . Dies betrifft auch Burg und Stadt Möckmühl (Burg vnd Stat Meckmul), die in der Nähe Ingelfingens liegen, sowie alle ihren Einkünften, aber auch den Messen und Geding, wie in der Verschreibung ausdrücklich vermerkt wird.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn gibt Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) Graf Philipp von Nassau- Saarbrücken-Weilbrug (Philipsen von Nassau) zu Lehen.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (Philips von Nassau) übergibt Schloss und Stadt Möckmühl an Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg) und dieser wiederum an Graf Michael von Wertheim (Grave Michelen von Werthaim) zu. Diesem gibt Bischof Johann von Brunn schließlich das Lehen.